In dem Passus des Vertrages mit der Überschrift "Vertragsdauer" wird innerhalb des gleichen Absatzes erklärt, dass der Vertag mit Ablauf dieser Frist endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, und dass der Vertrag in jedem Fall mit Erreichen des Renteneintrittsalters endet. ... Erfolgte die Bezahlung vorher stundenbasiert, wurde nun ein Festgehalt, fester Urlaubsanspruch vereinbart sowie ein neues Tätigkeitsgebiet. ... Auf meine Nachfrage wurde mir seitens der Perso mitgetilt, dass ich mit der Entfristung da wohl was falsch verstanden habe, und die auf dem ersten Vertrag ausgewiesene Befristung nach wie vor Bestand hat.