Sehr geehrter Ratsuchender,
aufgrund des von Ihnen dargelegten Sachverhalts gehe ich davon aus, dass seit dem zweiten Arbeitsvertrag vom 01.07.2006 eine Befristung nicht mehr enthalen ist, sollten Sie jetzt einen befristeten Vertrag unterschreiben gilt diese Befristung nur unter den Voraussezungen, dass für die nachträgliche Befristung ein sachlicher Grund vorliegt.
Ein sachlicher Grund für die Befristung des Arbeitsvertrages ist gegeben, wenn auch ein verständiger Arbeitgeber im konkreten Einzellfall im Zeitpunkt des Vertragsschlusses ein befristetes Arbeitsverhältnis begründet hätte.
Dabei ist zu beachten, dass nur die Befristung des Arbeitsvertrages als solches und nicht die Dauer der Befristung des Arbeitsvertrages durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt sein muss.
Allerdings kann davon auszugehen sein, dass für die Befristung des Arbeitsvertrages als solche kein sachlicher Grund vorliegt, wenn die dem sachlichen Grund angemessene Dauer des Arbeitsvertrages erheblich unter- oder überschriten wird. Daher steigen die Anforderungen an den sachlichen Grund mit der Dauer der Befristung ds Arbeitsvertrages.
Zum anderen ist zu berücksichtigen, dass nur die Befristung des letzten Arbeitsvertrages und nicht auch die Befristung des vorangegangenen Arbeitsvertag durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt sein muss. Denn indem der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer den Arbeitsvertrag abschließen, heben sie zugleich den alten Arbeitsvertrag auf. Damit wird die Rechtslage ausschließlich durch den letzten Arbeitsvertrag und nicht auch durch den vorangegagenen Arbeitsvertrag bestimmt.
Inwieweit ein sachlicher Grund für die Befristung vorliegt vermag ich nicht zu sagen, da die konkrete Situation des Betriebes nicht bekannt ist.
Ich kann Ihnen daher nur raten das Problem mit dem Vorgesetzten zu besprechen und auf die gemachten Verträge ohne Befristung hinzuweisen.
Es sollte sich, insbesondere, da Sie zuvor als Zeitarbeiter und dann allen Anschein nach als Angestllter sehr erfolgreich gearbeitet haben, eine Lösung zu finden sein, die sowohl die Interessen des Betriebes, als auch die Ihrigen erfüllen.
Ich hoffe Ihnen weitergeholfen zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüssen
Philipp Kampe
Abschließend möchte ich daraufhinweisen, dass die Beratung in diesem Forum keine Beratung durch den Anwalt vor Ort ersetzen kann, da sich die Beantwortung der Fragen auf den dargestellten Sachverhalt begrenzen.
Insbesondere bei Fragen, die in Zusammenhang mit Vertägen stehen,ist eine Beratung ohne Einsicht in diese nur bedingt verläßlich.
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