Mangel und Gewährleistung - Nutzungsgebühr
vom 11.8.2007
40 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Robert Weber / Berlin
Ich solle mir Straßenkarten kaufen war die Aussage des Herstellers. ... Wenn ich dann gesagt hätte, nein, ich möchte dann vom Kauf zurück treten, hätte man mir auch nur den Betrag abzüglich Nutzungsgebühr ausgezahlt. ... Die Mail schreibe ich aus dem Grund, dass ich mir trotzdem ein Gerät kaufen muss und ich keine Lust habe so etwas noch einmal durchmachen zu müssen.