Mögliche Konsequenzen eines kleinen Ausrasters
beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann / Düren
Ich befürchte nun, daß mir im Zuge eines Ermittlungsverfahren folgende Dinge vorgeworfen werden könnten: -Beleidigung (wenn die Ermittlungsbehörden der Version "Schlampe" statt "Verdammt" glauben?) ... Stimmt aber nicht: Ich hatte und suchte keinen körperlichen Kontakt mit ihnen, und durch einen aus 0,75m geworfenen kleinen Papierflyer kann man ja nun wirklich niemanden verletzen) Zu meiner Person: Ich bin bisher nie im Leben mit dem Gesetz in Konflikt geraten, also nicht vorbestraft (auch keine Strafe, die nur im BZR auftaucht), habe allerdings ungerechtfertigterweise 2002 einmal eine Anzeige wegen Beleidigung erhalten, die dann aber auch eingestellt wurde.