Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Angesichts der Schilderungen meine ich auch, dass es besser sein wird, wenn Sie sich einen anderen Arbeitgeber suchen.
"Beleidigungen"
Das wäre ein Ansatzpunkt für eine strafbewehrt Unterlassungserklärung / Abmahnung.
Könnte man, Nachweislichkeit vorausgesetzt, als Druckmittel für eine Abfindung nutzen.
"Körperverletzung durch ein Vorgesetzten"
Weshalb wurde eingestellt? Falls die Einstellung nach § 170 Abs.2 StPO erfolgte, wird man dies nicht verwerten können. Andernfalls wäre das zumindest als ein Aspekt bei der Frage nach einer Abfindung zu thematisieren und in die Waagschale zu werfen.
Gab es Überstunden?
Wurden Gesetze missachtet? Arbeitszeitgesetz usw?
Siehe v.a. Zweiter und Dritter Abschnitt
https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/BJNR117100994.html
Lassen sich Verstöße gegen Gesetze nachweisen, könnte man dies bestimmt auch gut "verwerten".
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Herwig Schöffler
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