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Mobbing am Arbeitsplatz - CallCenter

| 2. April 2022 14:01 |
Preis: 30,00 € |

Arbeitsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Herwig Schöffler

Sehr geehrte Damen und Herren,
wie verhalte ich mich bei Mobbing am Arbeitsplatz, ungerechtfertigten Abmahnungen und kann am Ende das Beste für mich raus holen und mich nicht mehr als Opfer fühlen? Kurzer Hintergrund: ich arbeite seit 5 Jahren in einem CallCenter, für einen großen Energieversorger in Deutschland. Die Vorfälle die sich täglich auf der Arbeit abspielen, hier zu schildern, würde den Rahmen sprengen. (Beleidigungen, alle 30 Min. ein Vorgesetzten im Nacken, Durchsagen über Lautsprecher, man solle mehr Energielieferverträge abschließen, Körperverletzung durch ein Vorgesetzten, welche von mir vor 1 1/2 Jahren zur Anzeige gebracht wurde, aber eingestellt wurde und ja ich arbeite immer noch dort und vieles mehr. Entsprechend polizeilich Aktenkundig. Für mich ist es definitiv an der Zeit, mir ein gesünderes Arbeitsumfeld zu suchen. Ich kann nicht mehr. Der Druck nimmt täglich auch noch weiter zu. Und das für Mindestlohn, auch noch nach 5 Jahren Betriebszugehörigkeit. Aber ohne Abfindung oder irgendwas, auch um zu zeigen, dass es nicht Ordnung ist, wie sie mit mir umgehen, will ich nicht gehen. Was würde mir ein Anwalt empfehlen? Nur grob, wie die Aussichten auf Erfolg bei Gericht sind? Natürlich ist mir bewusst, dass man sich als Anwalt im Prinzip intensiv nochmal damit befassen müsste, um es genauer sagen zu können.

Gruß
Herr Simon

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Angesichts der Schilderungen meine ich auch, dass es besser sein wird, wenn Sie sich einen anderen Arbeitgeber suchen.

"Beleidigungen"
Das wäre ein Ansatzpunkt für eine strafbewehrt Unterlassungserklärung / Abmahnung.
Könnte man, Nachweislichkeit vorausgesetzt, als Druckmittel für eine Abfindung nutzen.

"Körperverletzung durch ein Vorgesetzten"
Weshalb wurde eingestellt? Falls die Einstellung nach § 170 Abs.2 StPO erfolgte, wird man dies nicht verwerten können. Andernfalls wäre das zumindest als ein Aspekt bei der Frage nach einer Abfindung zu thematisieren und in die Waagschale zu werfen.

Gab es Überstunden?
Wurden Gesetze missachtet? Arbeitszeitgesetz usw?
Siehe v.a. Zweiter und Dritter Abschnitt
https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/BJNR117100994.html
Lassen sich Verstöße gegen Gesetze nachweisen, könnte man dies bestimmt auch gut "verwerten".


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Bewertung des Fragestellers 2. April 2022 | 14:56

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Vielen Dank und ich hoffe auf Erfolg in meiner Angelegenheit, aber sie konnten mir schonmal ein paar wertvolle Hinweise geben, vielen Dank dafür.

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