Sehr geehrter Fragesteller,
zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:
1.
Nach der Sachverhaltsschilderung gibt es mehrere Beleidigungen und gegebenenfalls eine versuchte Körperverletzung.
Bezüglich der Beleidigungen haben Sie (nur) die Möglichkeit, sofern die Beleidigungen durch Zeugen beweisbar sind, Strafanzeige zu erstatten. Voraussichtlich wird die Staatsanwaltschaft das öffentliche Interesse verneinen und Sie auf den Privatklageweg verweisen.
Ob hier eine versuchte Körperverletzung vorliegt, ist zumindest zweifelhaft. Sie Schreiben, der Nachbar habe „vorher abgeblockt", was zumindest die Interpretation zulässt, dass er Sie nur erschrecken wollte. D.h., ob hier eine versuchte Körperverletzung vorliegt, bleibt fraglich.
2.
Wir haben hier obwohl eine Streitigkeit unter Nachbarn, die zu eskalieren droht. Sie sagen, dass der Nachbar Sie seit Wochen beleidige. Darauf reagieren Sie durch eine Strafanzeige. Das wird beim Nachbarn dazu führen, dass er sich etwas Neues einfallen lässt, um Sie zu ärgern. Sie werden dann überlegen, wie Sie den Nachbarn anderweitig treffen können. Eine Eskalation ist somit fast schon vorprogrammiert mit der Folge, dass Ihre Lebensqualität darunter leidet.
Sie attestieren Ihrem Nachbarn Stalkerqualitäten. Gegenüber Stalkern, und da sind sich die Psychologen weitestgehend einig, hilft im Grunde nur konsequentes Ignorieren. In dem Moment, wo man auf „Angriffe" des Stalkers reagiert, gibt das dem Stalker Veranlassung, in diese Richtung weiter zu agieren, weil er sein Opfer gefunden zu haben glaubt. Das beste Mittel um den Stalker zur Ruhe zu bringen ist es, ihn so weit wie irgend möglich nicht zu beachten. Das ist mit Sicherheit kein garantiertes Allheilmittel, aber ein Mittel, das funktionieren kann.
Deshalb kann man in Fällen wie dem Ihrigen nur empfehlen, dem Nachbarn, so weit es irgend möglich ist, aus dem Weg zu gehen. Der Nachbar muss gewissermaßen merken, dass er für Sie in jeder Hinsicht uninteressant ist und dass Sie sich für seine „Aktivitäten" nicht interessiert.
3.
Ihnen schwebt ein Abmahnschreiben mit einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, wie beispielsweise bei Wettbewerbsverstößen, vor.
Hier werden Sie damit keinen Erfolg haben. Schließlich fehlen die Voraussetzungen.
Das einzige, was Sie sinnvollerweise versuchen können, ist es, Ihrem Nachbarn schriftlich zu untersagen, Ihr Grundstück zu betreten. Die Wirkung wird vermutlich gering sein, selbst wenn Sie in dem Schreiben ankündigen, dass Sie im Fall der Zuwiderhandlung Strafanzeige wegen Hausfriedensbruchs erstatten werden. Ihre Hoffnung kann vielleicht darin bestehen, dass der Nachbar bei mehrfachem Hausfriedensbruchs (im Höchstfall) zu einer milden Geldstrafe verurteilt wird.
4.
Auch für ein Verfahren, dem Nachbarn zu untersagen, sich Ihnen näher als 20 m zu nähern, wird keine Aussicht auf Erfolg haben. Hierzu fehlen sämtliche Voraussetzungen.
Ebenso wenig werden Sie dem Nachbarn untersagen können, dass er mit Ihnen kommunizieren dürfe. Hier bleibt Ihnen tatsächlich nur die Möglichkeit, auf Kommunikationsversuche nicht zu reagieren.
Zusammenfassend ist also festzuhalten, dass es bei dem Sachverhalt, den Sie schildern, den „empfindlichen Schuss vor den Bug" mit Hilfe des Gesetzes nicht geben wird.
Das wird mit Sicherheit nicht Ihren Vorstellungen und Erwartungen entsprechen, entspricht aber der Rechtslage.
Und eines dürfen Sie nicht außer Acht lassen: Nach Ihrer Schilderung handelt es sich bei dem Nachbarn um einen eher unangenehmen Zeitgenossen. Jeden Rechtsstreit, den Sie verlieren, wird dem Nachbarn eine Genugtuung verschaffen, die nicht in Ihrem Sinne sein kann.
Wenn Sie also erreichen wollen, dass Sie in Frieden leben können, kommen Sie nicht umhin, den Nachbarn wo es nur geht zu ignorieren. Ob das letztlich funktioniert, wird man nicht vorhersehen können. Es gibt Fälle, in denen Leute ihren Nachbarn in fast schon regelmäßigen Abständen mit in jeder Hinsicht blödsinnigen Prozessen überziehen. Sie verlieren diese Prozesse, aber es wird für derartige Leute offensichtlich zum Lebenselixier und zum Lebensinhalt, den „Prozesshansel" abzugeben.
Für Sie wäre es sicherlich wenig erstrebenswert, wenn Ihr Nachbar auf den Gedanken käme, Sie wegen allem und jedem zu verklagen. Auch wenn man meint, es gäbe für eine Klage keinen Anlass, sollte man nicht vergessen, dass derjenige, der klagen will, immer einen Anlass findet.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Raab
Rechtsanwalt
Diese Antwort ist vom 28.10.2014 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort
vonRechtsanwalt Gerhard Raab
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Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Raab,
die Lebensqualität war noch nie prickelnd und ich muss nicht mein leben lang hier zu allem nicken oder ignorieren, wenn der Nachbar mich darin weiter beschneidet UND das tun Sie sicherlich auch nicht, wenn er nicht mal Bitte und Danke kennt, sondern es jahrelang auf der Basis von
"Ich habe ein Problem - Sie spuren nicht so, wie ich will" anlanciert.
Auch will ich nicht behaupten, dass alles unberechtigt gewesen ist aber der Ton macht die Musik und der war nie freundlich, sondern belehrend bis bestimmend/bedrohlich.
Ich habe das über 15J ignoriert + mitgemacht und ich brauche eine GUTE LÖSUNG mittlerweile. Einverstanden?
Dass er mein Grundstück nicht mehr zu betreten hat, das hat die Polizei (aufgrund meines Wunsches) mit ihm beim Punkt 1 (vom Ausgangsschreiben) schon geklärt.
Ich meine, wenn ich ein Stinkefinger dem Polizeibeamten zeige ODER ihn beleidige, dann habe ich GLEICH eine Strafe ohne Umwege am Hals.
DANN...
... so wie Sie es mir schildern hat er totale Narrenfreiheit mit Beleidigungen und Dipharmierungen, da die Justiz selbst mit Zeugen (die nicht immer anwesend sind oder den Tatbestand bezeugen wollen) dann nur milde abstraft ? ? ?
Sie haben es richtig geschätzt, dass mir damit keineswegs geholfen ist und ich MÖCHTE WISSEN, ob Sie auch genau so ignorierend ihren Weg gehen, wenn Sie beleidigt, ange- bzw. bedroht und dipharmiert werden Herr Rechtsanwalt?
Letztendendes heisst es Narrenfreiheit für ihn und des Gleichen/Extremisten.
BTW - Heute lese ich "die Gewalt in Köln wächst mit Hooligans + Rechtsextremisten etc."
Sie versuchen mir ins Gewissen zu reden aber letztlich stärken Sie das Bewusstsein von Menschen dieser Klasse, denn genau diese fühlen sich bestärkt, weil es Ihnen nicht richtig weh tut.
Wenn Sie oder ihre Kinder oder Geliebten dann aber in die Horde von den aktiven Hooligans geraten, dann denken Sie an DIESEN TAG, wo Sie die Karten neu mischen bzw. entsprechend für die Zukunft legen Herr Rechtsanwalt, denn "Vorbeugen war schon immer besser als Heilen!"
... oder ignorieren.
Und wenn Sie heute nichts tun, dann werden Sie auch in Zukunft zusehen müssen/dürfen was dabei entstanden ist bzw. dem beugen müssen, nach dem Motto "Hätte ich doch damals ..."
Kurzum:
Die 1. Antwort war mangelhaft
(nicht nur für mich, sondern auch für sich und andere Menschen!)
Da das geschriebene Wort eine grosse Tragweite hat...
... und jeder eine 2. Chance verdient...
Machen Sie endlich was GUTES daraus !
Sehr geehrter Fragesteller,
zu Ihren Ausführungen, die Sie wohl als Nachfrage verstanden wissen wollen, nehme ich wie folgt Stellung:
1.
Hier geht es weder um Hooligans noch um Extremisten noch um sonst irgendeine Fallkonstellation, sondern ausschließlich um die rechtliche Würdigung Ihres Falls, den Sie in Ihrer Anfrage geschildert haben.
Und genau bezüglich Ihres Falls habe ich Ihnen die Rechtslage dargelegt.
Meine Antwort auf Ihre Frage ist also richtig und gibt die Rechtslage so wider, wie sie tatsächlich ist. Ob Ihnen das gefällt oder nicht - die Rechtslage ändert sich dadurch nicht.
2.
Wie ein Fall rechtlich zu beurteilen ist, ergibt sich einerseits aus dem Gesetz und zum Anderen aus der Rechtsprechung. Die Aufgabe des Rechtsanwalts besteht darin, Gesetz und Rechtsprechung auf den konkreten Fall anzuwenden und den Fall auf dieser Grundlage zu würdigen. Das ist den meisten Menschen bekannt.
Das Ergebnis einer rechtlichen Prüfung kann deshalb schon so ausfallen, daß der Betroffene damit nicht zufrieden ist, weil ihm das Ergnis mißfällt.
Ihre Ausführungen in der Nachfrage erwecken den Eindruck, als seien Sie der Meinung, der Rechtsanwalt könne irgendeinen "Knüppel" aus dem Hut zaubern und die "Lösung" herbeiführen, die sich der Betroffene wünscht. Das mag es vielleicht im Fernsehen geben, die Wirklichkeit sieht anders aus.
Sie werden also lernen müssen zu erkennen, daß Manches anders ist, als Sie es sich vielleicht vorstellen oder wünschen. Oder volkstümlich formuliert: Das Leben ist kein Wunschkonzert. Dafür gibt es den Musikantenstadl.
Oder wollen Sie, daß man Ihnen eine Ihren Wünschen und Vorstellungen zwar genehme, aber rechtlich falsche Auskunft erteilt?
In diesem Sinne: Machen Sie's gut!
Gerhard Raab
Rechtsanwalt