Sehr geehrte Fragestellerin,
zunächst einmal sollte probiert werden, weitere Informationen über ihn heraus zu finden, also wer seine Betreuung inne hat und welchen Umfang diese besitzt und zum Beispiel ob bereits Vorstrafen existieren.
Dies kann man am Besten damit erreichen, dass Sie Strafanzeige und Strafantrag gegen ihn stellen wegen Beleidigung und womöglich Bedrohung, wenn er Sie mit einem Verbrechen bedroht hat.
Die Staatsanwaltschaft hat nunmehr zu ermitteln und mit Hilfe der Akteneinsicht kann man auch an die o.g. Informationen gelangen, notfalls auch durch einen Rechtsanwalt, da nur dieser die Möglichkeit hat, umfassende Einsicht zu bekommen.
Zivilrechtlich sollte hierbei eine Unterlassungsklage geprüft werden, wobei ich davor allerdings empfehle, zunächst die Ermittlungsergebnisse abzuwarten.
Parallel sollte aber jede Belästigung von Ihnen dokumentiert werden und ggf. zur Anzeige gebracht, wenn strafrechtliche Tatbestände greifen (Beleidigung, Nötigung, Körperverletzung, Bedrohung usw.).
Wenn Sie dafür Hilfe brauchen sollten, steht Ihnen meine Kanzlei gerne zur Seite.
Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M.
Schwarzer Bär 4
30449 Hannover
Tel: 0511 1322 1696
Tel: 0177 299 3178 ()
Web: https://www.kanzlei-hoffmeyer.de
E-Mail: