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Bedrohung durch psychisch kranken Nachbarn.

1. September 2013 19:23 |
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Nachbarschaftsrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Zusammenfassung

Wie kann man gegen einen psychisch kranken Nachbarn vorgehen, der Anwohner belästigt, bedroht und beleidigt?

Bei Belästigungen und Bedrohungen durch einen psychisch kranken Nachbarn sollte man zunächst versuchen, mehr Informationen über ihn und seine Betreuungssituation zu erlangen. Dies gelingt am besten durch eine Strafanzeige und einen Strafantrag wegen Beleidigung und Bedrohung. Dadurch wird die Staatsanwaltschaft tätig und man kann Akteneinsicht erhalten. Zivilrechtlich kommt eine Unterlassungsklage in Betracht, wobei man die Ermittlungsergebnisse abwarten sollte. Parallel ist es wichtig, alle Vorfälle zu dokumentieren und gegebenenfalls anzuzeigen.

Guten Abend, vor ca. 1 Jahr ist im Haus neben unserem ein psychisch kranker Mann (mitte 30) eingezogen. Er hat einen Betreuer und ist zu einer normalen Kommunikation nicht fähig. Anfangs war alles noch ruhig. Irgendwann klingelte er dann fast täglich bei verschiedenen Nachbarn, zu unterschiedlichen Tages- und auch Nachtzeiten, wegen z.B. Feuer für die Zigarette oder etc. Schlich auf unserem Grundstück rum usw. Wir haben dann gehandelt - mein Mann hat ihn zur Rede gestellt, vom Grundstück gejagt und irgendwann war dann auch Ruhe. Nun hat er gestern Nacht auf der Straße Radau gemacht, ist gegen das Auto meines Mannes gesprungen und hat mich (habe aus dem Fenster geschaut) beleidigt und bedroht. Die herbeigerufene Polizei (bei der er anscheinend schon bekannt ist) ging zu ihm rüber. Was dort gesprochen wurde, wissen wir nicht. Wahrscheinlich nur eine Verwarnung. Nun die Frage: Was kann man da tun. Wir und auch Nachbarn haben mittlerweile Angst diesem Mann zu begegnen und gehen nur noch mit Pfefferspray aus dem Haus. Das kann doch nicht sein, oder? Herzlichen Dank schon für Ihre Hilfe.

1. September 2013 | 19:42

Antwort

von


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Sehr geehrte Fragestellerin,

zunächst einmal sollte probiert werden, weitere Informationen über ihn heraus zu finden, also wer seine Betreuung inne hat und welchen Umfang diese besitzt und zum Beispiel ob bereits Vorstrafen existieren.

Dies kann man am Besten damit erreichen, dass Sie Strafanzeige und Strafantrag gegen ihn stellen wegen Beleidigung und womöglich Bedrohung, wenn er Sie mit einem Verbrechen bedroht hat.
Die Staatsanwaltschaft hat nunmehr zu ermitteln und mit Hilfe der Akteneinsicht kann man auch an die o.g. Informationen gelangen, notfalls auch durch einen Rechtsanwalt, da nur dieser die Möglichkeit hat, umfassende Einsicht zu bekommen.

Zivilrechtlich sollte hierbei eine Unterlassungsklage geprüft werden, wobei ich davor allerdings empfehle, zunächst die Ermittlungsergebnisse abzuwarten.
Parallel sollte aber jede Belästigung von Ihnen dokumentiert werden und ggf. zur Anzeige gebracht, wenn strafrechtliche Tatbestände greifen (Beleidigung, Nötigung, Körperverletzung, Bedrohung usw.).

Wenn Sie dafür Hilfe brauchen sollten, steht Ihnen meine Kanzlei gerne zur Seite.


ANTWORT VON

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