Nachträgliche Baumerhaltung im B-Plan, Hessen
vom 26.5.2012
40 €
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Sehr geehrte Damen und Herren, wir möchten demnächst direkt von einer Gemeinde in Hessen ein Grundstück auf einem großen Neubauareal kaufen. ... Meine Fragen sind: 1.Kann ich von der Gemeinde verlangen, dass sie den Baum auf ihre Kosten entfernen, da er auf dem zum Zeitpunkt der Vertragsunterschreibung gültigen B-Plan nicht als erhaltenswert gekennzeichnet war? 2.Sollte das nicht möglich sein: Kann ich den Baum mit derselben Begründung auf meine Kosten außerhalb der Vogelbrutzeit fällen lassen, selbst nachdem die Gemeinde die Änderung des B-Plans beschließt?