Unterhalt und selbstbehalt für die ganze familie
vom 12.5.2014
53 €
Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
beantwortet von
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
sehr geehrte damen und herren, ich bezahlte unterhalt an meine tochter aus einer früheren beziehung in höhe von 180 euro. dieser betrag wurde vom jugensamt mit einem titel festgelegt. die mutter meines kindes beantragte mehrbedarf beim jobcenter weil sie arbeitslos ist. das jobcenter hat daraufhin meinen unterhalt neu berechnet, auf der grundlage als ich noch in schichten arbeitete und ca. 1750 euro netto bis oktober 2013 verdiente. seit november 2013 arbeite ich normalschicht und verdiene ca. 1540 euro netto minus 58 euro berufsbedingte aufwendungen. und nun bezahle ich 384 euro minus 92 euro anteil des staatlichen kindergeldes also 292 euro. müsste aber laut dt 364 euro minus 92 euro = 272 euro zahlen. das jugendamt wusste über diesen vorgang nicht bescheid. seit april 2014 bin ich verheiratet. meine frau hat auch ein kind aus einer früheren beziehung und bekommt 150 euro unterhalt vom vater des kindes. dies zahlt er freiwillig obwohl er laut unterhaltstitel nichts bezahlen müsste. der unterhaltsvorschuss beträgt aber 180 euro. bekommen wir die differenz von 30 euro? ... steht dem kind meiner frau die differenz von 30 euro zu? wird das gehalt meiner frau bei der berechnung des unterhaltes für meine tochter mit angerechnet obwohl wir ein kind im haushalt noch leben haben und sie nicht mal den mindestunterhalt bekommt?