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Berliner Testament ohne Benennung von Schlußerben

| 5. April 2024 12:53 |
Preis: 52,00 € |

Erbrecht


Beantwortet von


17:42

Guten Tag aus Münster!

Meine Eltern haben 1997 ein sog. Berliner Testament handschriftlich verfasst. Sie haben sich gegenseitig als Erben eingesetzt. Es war mit uns drei Kindern besprochen, dass wir nach dem Tod unserer Eltern zu gleichen Teilen erben sollen.

2001 heiratete mein Vater eine ausländische Frau. Sie hatte zu dem Zeitpunkt keine deutsche Staatsangehörigkeit. 2012 bekamen die beiden noch eine Tochter.

Mein Vater ist jetzt verstorben. Es existiert ein neues Testament, das uns noch nicht vorliegt.

Die neue Frau kündigte bereits an, dass wir Kinder aus der ersten Ehe leer ausgehen würden.

Der Besitz wurde allerdings ausschließlich von meinen Eltern erwirtschaftet. Diese Dame hat während ihrer Ehe nie einen Cent beigesteuert. Ihr Einkommt ging laut ihrer Aussage zu 100 % ins Ausland (ihre Familie).

Ist es tatsächlich möglich, dass wir nichts erben?

Herzliche Grüße

5. April 2024 | 13:41

Antwort

von


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Ihre Frage betrifft das Erbrecht und insbesondere die Wirkung eines Berliner Testaments.
Ein Berliner Testament ist eine Form des gemeinschaftlichen Testaments, bei dem sich Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner gegenseitig zu Alleinerben einsetzen und nach dem Tod des zuletzt Verstorbenen die gemeinsamen Kinder als Schlusserben bestimmen.
Wenn Ihre Eltern ein solches Testament errichtet haben und es nicht widerrufen wurde, dann hat es grundsätzlich Bindungswirkung. Das bedeutet, dass Ihr Vater nach dem Tod Ihrer Mutter nicht mehr frei über seinen Nachlass verfügen konnte, sondern an die im Testament getroffenen Regelungen gebunden war.

Allerdings gibt es Ausnahmen von dieser Bindungswirkung. Eine davon ist, wenn der überlebende Ehegatte wieder heiratet. In diesem Fall kann er ein neues Testament errichten, ohne an die Bestimmungen des Berliner Testaments gebunden zu sein (§ 2271 Abs. 2 BGB).

Wenn Ihr Vater also nach dem Tod Ihrer Mutter erneut geheiratet hat und ein neues Testament errichtet hat, dann könnte dieses Testament wirksam sein und die im Berliner Testament getroffenen Regelungen ersetzen.

Allerdings haben Sie als leibliche Kinder Ihres Vaters auch dann noch einen gesetzlichen Pflichtteilsanspruch. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und kann nicht durch ein Testament entzogen werden.
Es ist also nicht so, dass Sie "leer ausgehen" würden. Allerdings könnte es sein, dass Sie weniger erben, als im Berliner Testament vorgesehen war.

VG Schulze


Rückfrage vom Fragesteller 5. April 2024 | 17:27

Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.

Was ich nicht verstehe, ist, ob sich der Pflichtteil auf das gesamte Vermögen bezieht oder nur auf den ursprünglichen Anteil von 50 % (das Haus gehörte jeweils zur Hälfte meiner Mutter und meinem Vater).

Wir Kinder aus erster Ehe haben nach dem Tod unserer Mutter keine Ansprüche geltend gemacht.

Beste Grüße

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 5. April 2024 | 17:42

Der Pflichtteil bezieht sich auf den Wert des gesamten Nachlasses zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers. Das bedeutet, dass Ihr Pflichtteilsanspruch sich auf den Wert des gesamten Vermögens Ihres Vaters zum Zeitpunkt seines Todes bezieht, einschließlich des Anteils am Haus, den er von Ihrer Mutter geerbt hat.
Es ist wichtig zu beachten, dass der Pflichtteil ein Geldanspruch ist. Sie haben also keinen Anspruch darauf, bestimmte Gegenstände aus dem Nachlass zu erhalten, sondern können verlangen, dass Ihnen der Wert Ihres Pflichtteils in Geld ausgezahlt wird.
Da Sie nach dem Tod Ihrer Mutter keine Ansprüche geltend gemacht haben, haben Sie auf Ihren Pflichtteil verzichtet. Dieser Verzicht hat jedoch keine Auswirkungen auf Ihren Pflichtteilsanspruch nach dem Tod Ihres Vaters.

Ergänzung vom Anwalt 8. April 2024 | 14:59

Guten Tag,

würde es Ihnen was ausmachen mir bitte eine kurze Bewertung bei Google zu hinterlassen?
Mir würde das sehr helfen mit meiner neuen Kanzlei Seite auffindbarer bei Google Suchen zu werden.
Mir wäre das wirklich eine große Hilfe.

VG Schulze

https://g.page/r/CY6sdvFP0HpAEBM/review

Bewertung des Fragestellers 5. April 2024 | 18:36

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