Ihre Frage betrifft das Erbrecht und insbesondere die Wirkung eines Berliner Testaments.
Ein Berliner Testament ist eine Form des gemeinschaftlichen Testaments, bei dem sich Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner gegenseitig zu Alleinerben einsetzen und nach dem Tod des zuletzt Verstorbenen die gemeinsamen Kinder als Schlusserben bestimmen.
Wenn Ihre Eltern ein solches Testament errichtet haben und es nicht widerrufen wurde, dann hat es grundsätzlich Bindungswirkung. Das bedeutet, dass Ihr Vater nach dem Tod Ihrer Mutter nicht mehr frei über seinen Nachlass verfügen konnte, sondern an die im Testament getroffenen Regelungen gebunden war.
Allerdings gibt es Ausnahmen von dieser Bindungswirkung. Eine davon ist, wenn der überlebende Ehegatte wieder heiratet. In diesem Fall kann er ein neues Testament errichten, ohne an die Bestimmungen des Berliner Testaments gebunden zu sein (§ 2271 Abs. 2 BGB).
Wenn Ihr Vater also nach dem Tod Ihrer Mutter erneut geheiratet hat und ein neues Testament errichtet hat, dann könnte dieses Testament wirksam sein und die im Berliner Testament getroffenen Regelungen ersetzen.
Allerdings haben Sie als leibliche Kinder Ihres Vaters auch dann noch einen gesetzlichen Pflichtteilsanspruch. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und kann nicht durch ein Testament entzogen werden.
Es ist also nicht so, dass Sie "leer ausgehen" würden. Allerdings könnte es sein, dass Sie weniger erben, als im Berliner Testament vorgesehen war.
VG Schulze
Antwort
vonRechtsanwalt Mathias Schulze
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Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.
Was ich nicht verstehe, ist, ob sich der Pflichtteil auf das gesamte Vermögen bezieht oder nur auf den ursprünglichen Anteil von 50 % (das Haus gehörte jeweils zur Hälfte meiner Mutter und meinem Vater).
Wir Kinder aus erster Ehe haben nach dem Tod unserer Mutter keine Ansprüche geltend gemacht.
Beste Grüße
Der Pflichtteil bezieht sich auf den Wert des gesamten Nachlasses zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers. Das bedeutet, dass Ihr Pflichtteilsanspruch sich auf den Wert des gesamten Vermögens Ihres Vaters zum Zeitpunkt seines Todes bezieht, einschließlich des Anteils am Haus, den er von Ihrer Mutter geerbt hat.
Es ist wichtig zu beachten, dass der Pflichtteil ein Geldanspruch ist. Sie haben also keinen Anspruch darauf, bestimmte Gegenstände aus dem Nachlass zu erhalten, sondern können verlangen, dass Ihnen der Wert Ihres Pflichtteils in Geld ausgezahlt wird.
Da Sie nach dem Tod Ihrer Mutter keine Ansprüche geltend gemacht haben, haben Sie auf Ihren Pflichtteil verzichtet. Dieser Verzicht hat jedoch keine Auswirkungen auf Ihren Pflichtteilsanspruch nach dem Tod Ihres Vaters.
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VG Schulze
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