Bei Wohnräumen besteht im Regelfall nach Ablauf der folgenden Nutzungsdauer ein Renovierungsbedarf: Bei Küchen, Bädern, Duschen und sonstigen Nassräumen nach drei Jahren Nutzung, bei Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten nach fünf Jahren Nutzung, bei anderen Nebenräumen nach sieben Jahren Nutzung. - Sofern trotz Ablauf der vorgenannten Zeiträume noch kein tatsächlicher Renovierungsbedarf besteht, kann der Mieter die Renovierung zu einem späteren Zeitpunkt vornehmen, nämlich dann, wenn Renovierungsbedarf entstanden ist. ... "Heute befinden sich alle Einrichtungsgegenstände, die der Mieter an die Nachmieter verkauft hat in der Wohnung. ... Am 27.05.2014 wurde die Wohnung dann im Beisein des selbigen Maklers vom Vermieter an die neuen Mieter übergeben.