Beechnung der Unterhaltszahlung für volljährige Tochter
vom 14.4.2013
35 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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beantwortet von
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Meine Tochter ist im März 18 Jahre alt geworden, wohnt bei mir und geht noch bis nächstes Jahr zur Schule, zahlt der Vater weiterhin nach der Düsseldorfer Tabelle oder gibt es eine andere Regelung? Der Vater erklärt mir das so: "Jetzt wird es so berechnet das unsere Nettogehälter zusammen gerechnet werden und dann nach der Düsseldorfer Tabelle BEIDE den Unterhalt bezahlen. Abzüglich dem Kindergeld!!!