14.02.2018
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19:12
Antwort
vonRechtsanwalt Michael Kinder
Badergraben 24
04808 Wurzen
Tel: 03425-853355
Web: http://www.rechtsanwalt-wurzen.de
E-Mail:
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Die Beantwortung Ihrer Frage ist von verschiedenen Umständen abhängig, die sich leider Ihrer Schilderung nicht abschließen entnehmen lassen.
So teilen Sie nicht mit, ob Ihr Sohn den Vertrag gekündigt hat. Wenn der Vertrag nicht gekündigt wurde, ist es völlig unzweifelhaft, dass er weiter den monatlichen Beitrag zahlen muss.
Es ist allerdings aufgrund Ihrer Angaben für mich nicht nachvollziehbar, warum hier zusätzlich „Stornogebühren" berechnet wurden. Auch dies hängt davon ab, was „storniert" wurde und welche vertraglichen Regelungen für diesen Fall vereinbart worden.
Eine andere Frage ist, ob möglicherweise ein Sonderkündigungsrecht bestand. Ausgeübt hat ihr Sohn das aber offenbar nicht, so dass er damit rechnen muss, weiterhin die laufenden Beiträge und eventuell Mahngebühren und Stornogebühren zahlen zu müssen.
Übrigens ist allein der Wohnsitzwechsel nach der Rechtsprechung kein ausreichender Grund, einen langfristigen Vertrag mit einem Fitnessstudio zu kündigen. Bei Krankheit kann etwas anderes gelten, aber das ist immer eine Frage des Einzelfalls.
Sicher ist aber, dass, wenn Ihr Sohn nichts unternimmt, die Kosten „weiterlaufen", und die Angelegenheit durch zusätzliche Mahngebühren und möglicherweise sogar Schadensersatzforderungen immer teurer wird.
Ob die Schreiben als Einschreiben kommen ist rechtlich ohne Bedeutung. Die Zustellung an die falsche Anschrift kann - wenn, was zu vermuten ist keine vertraglichen Zahlungstermine existieren - Folgen für den Verzug (also die Leistungsverspätung mit rechtlichen Folgen). Das hilft Ihrem Sohn aber letztlich nicht.
Brief an Ihren Sohn sollten (dürfen!) Sie/Ihre Tochter nicht öffnen sondern sollten sie ungeöffnet mit "Empfänger verzogen" Vermerk in den Briefkasten werfen.
Ich weise vorsorglich darauf hin, dass bei nur geringfügig geänderten Angaben zum Sachverhalt die rechtliche Bewertung natürlich anders ausfallen kann.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
M. Kinder
Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Michael Kinder