Meine Fragen: - Sind die im Vertrag stehenden Klauseln wirksam oder gilt hier, dass sie mich als Mieter über Gebühr benachteiligen? ... Gerät er mit diesen in Verzug, so ist der Vermieter berechtigt, die Arbeiten nach Setzen einer angemessenen Nachfrist auf Kosten des Mieters ausführen zu lassen. (5) Eine nach Ablauf der in § 8 Satz 3 genannten Fristen entstandene, aber nicht erfüllte Verpflichtung zur Durchführung der Schönheitsreparaturen hat der Mieter bis zur Beendigung des Mietverhältnisses nachzuholen. (6) Endet das Mietverhältnis vor Eintritt der Verpflichtung zur Durchführung der Schönheitsreparaturen gemäß § 8 Satz 3 dieses Vertrages und hat der Mieter im letzten Jahr vor der Beendigung des Mietverhältnisses die Schönheitsreparaturen nicht ausgeführt, so trägt er einen prozentualen Anteil an den Renovierungskosten. ... Der Mieter ist berechtigt, die Zahlung der Renovierungskosten durch fachgerechte Vornahme der Arbeiten abzuwenden.