Keine langfristige Übernahme. Wird der TVAöD umgangen?
vom 30.4.2015
53 €
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beantwortet von
Rechtsanwältin Dr. Elke Scheibeler / Wuppertal
Lehrjahr, lerne im öffentlichen Dienst (kommunaler Arbeitgeber in Hessen) den Beruf des Gärtners (Fachrichtung Zierpflanzenbau). ... Meinem Verständnis nach, besagt der TVAöD, dass nach dem befristeten Vertrag eine Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis für den Arbeitgeber verpflichtend(!)