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Arbeitsrecht/Keine Verlängerung des befristeten Arbeitsvertrags

22. Februar 2021 21:17 |
Preis: 70,00 € |

Arbeitsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Hallo,
heute habe ich von meinem Chef erfahren, dass mein Arbeitsvertrag nicht verlängert werden soll nach zwei Jahren befristeter Tätigkeit. Ich arbeite als Teilzeitkraft im Bereich der Warenverräumung und unterstütze die Fachkräfte in meiner Abteilung.

Grund für die Kündigung sei die Tatsache, dass ich nach einer langwierigen Streitigkeit mit einem vorgesetzten, mobbenden, autoritär und unfair auftretenden Kollegen Anzeichen getätigt hätte, nicht mehr an einer Weiterarbeit im Unternehmen interessiert zu sein: Ich hatte mich - nach einem wiederholten Streit mit dem benannten Kollegen - nach einem Arbeitszeugnis erkundigt für Bewerbungszwecke. Es gehe dem Chef - laut seiner eigenen Aussage - zudem um die Erhaltung eines leistungsfähigen Teams. Frühere Bitten um eine Versetzung in eine andere Abteilung wurden vom Chef relativ barsch abgewiesen, auch ein klärendes Gespräch zwischen mir, dem Mobber und dem Chef kam erst nach deutlichem Druck durch meine Abteilungsleiterin zustande.

Es gibt eine zudem eine deutliche Diskrepanz zwischen dem Gefühl der Wertschätzung durch meine Abteilungsleiterin und dem kalten Verhalten des Ladenchefs, der anscheinend andere Prioritäten setzt.

Ich fühle mich dadurch ziemlich hin- und hergerissen, da ich trotz anerkannt guter Leistungen anscheinend als Arbeitnehmer geopfert werden soll, der Mobber als stets fortgebildete Fachkraft aber weiterhin in der Abteilung arbeiten darf.

Ist ein Widerspruch gegen die Kündigung unter diesen Voraussetzungen ratsam? Ist eine Zustimmung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses im nachhinein widerrufbar - ich war wohl etwas beeindruckt/eingeschüchtert von dem plötzlichen Termin mit dem Chef.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe!

22. Februar 2021 | 21:50

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihre Frage wie folgt.

Eine Klage hätte nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn die Befristung Ihres Vertrages unzulässig war weil die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür nicht vorlagen.

Dies wäre dann der Fall, wenn beim Arbeitgeber schon vor dem Vertrag ein Arbeitsverhältnis bestand, der befristete Vertrag mehr als 3 mal verlängert wurde oder die Befristung gegen einen für Sie geltenden Tarifvertrag verstoßen würde.

Wenn eine dieser Fälle vorliegt, sollte eine Klage vor dem Arbeitsgericht erwogen werden, wobei die Frist von 3 Wochen für die Klage gilt.

Eine Zustimmung wäre dann anfechtbar, wenn ein Anfechtungsgrund bei Ihnen bei Abgabe Ihrer Zustimmung vorlag. Dies wäre dann der Fall wenn Sie einem Irrtum Unterlagen oder Drohung oder Täuschung hierzu führte. Hiervon ist nach Ihrer ersten Schilderung jedoch nicht auszugehen.

Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

J. Geike
Rechtsanwalt


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