Hausschenkung Pflichtteilsergänzungsanspruch
beantwortet von
Rechtsanwalt Lars Winkler / Zwickau
Meine Mutter bewohnte das Haus im Rahmen Ihres Nießbrauchrechts und trug dazu auch die Kosten des Hauses. ... Nachdem mir Vater und Mutter das Haus übereigneten, ist meine Mutter damit "Schenkerin" des halben Werts des Hauses? Bei der Schenkung war sie ja nur zur Hälfte Eigentümerin?