Er ist mit seiner Frau in Deutschland angemeldet und aber ab und zu müssen sie für längere Zeit ins Ausland reisen da er als Geschäftsmann ist. Er hat in Deutschland vermietete Immobilien und dadurch verdient er Geld und auch bezahlt Steuer. Folgend Fragen hat er 1.Gilt seine Aufenthaltskarte als Aufenthaltserlaubnis und hat er Recht nach 8 Jahre die deutsche Staatsbürgerschaft zu bekommen. 2.Muss er an die 6 Monate beim Einreisen und Ausreisen einhalten oder sonst wird seine Aufenthaltskarte erlöscht. 3.Er hat seine Mutter, die älter als 65 Jahre alt und er ist für die Betretung seine Mutter zuständig, darf er seine Mutter nach Deutschland bringen und kann die Mutter gleiche Aufenthaltsberechtigung bekommen. 4.Er hat einen Sohn, der jetzt 13 Jahre alt und von einer anderen Frau ist, darf der Sohn auch nach Deutschland kommen und die gleiche Aufenthaltsberechtigung des Vaters bekommen. 5.Wie ist der Rechtsweg für die Mutter und der Sohn nach Deutschland zu bringen als Familienzusammenführung oder soll einen Anwalt beauftragt werden um die Sache zu verfolgen und erledigen. 6.Er hat eine Tochter die älter als 18 Jahre, er möchte dass, die Tochter die Betretung seine Immobilien zu übernehmen.