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Richtige Erstellung einer Visa für kommenden Familiennachzug

11. März 2020 21:06 |
Preis: 80,00 € |

Internationales Recht


Guten Abend!
Ich habe unten einmal kurz mein Anliegen geschildert und würde mich gerne um einen Rat freuen.

Ausgangssituation:
Meine Freundin ist Angehörige der Russischen Föderation. Sie hat zwei Kinder im Alter von 8 und 11 Jahren.
Ich bin deutscher Staatsangehöriger.
Derzeit arbeite ich fest angestellt in Deutschland und möchte meine zukünftige Tätigten im Bereich Freelancing betreiben. Für die jetzige Situation bin ich in Deutschland unbefristet beschäftigt.
Ich plane in Kürze in Holland eine Wohnung zu mieten, damit wir eine Basis für die Niederlassung dort haben.

Wir haben uns entschlossen in Dänemark zu heiraten um weniger kompliziert den Status «verheiratet» zu erlangen.
Hierfür haben wir eine Agentur beauftragt.
Diese hat den Prozess aufgenommen und wir erwarten demnächst einen Termin für die Hochzeit, nach dem die dänischen Behörden unsere Unterlagen geprüft haben.

Wir möchten nach der Hochzeit mit meiner Freundin alle dann in Holland leben.

Frage 1:
Wenn die Einreise über Deutschland stattfindet, dann muss meine zukünftige Frau einen Deutschkurs A1 nachweisen um einreisen zu dürfen.
Sind wir mit dieser Voraussetzung berechtigt um uns in Holland niederzulassen oder muss sie dann um den Aufenthaltstitel dort zu bekommen die holländische Sprache auf dem Level A1 ablegen?

Frage 2:
Muss meine zukünftige Frau somit für jedes Land, in dem wir leben möchten den Sprachlevel A1 nachweisen?

Frage 3:
Wie gehe ich vor wenn das Einreisevisum in Holland erstellt werden muss?
Akzeptieren die dortigen Behörden meine Ausgangssituation mit den Variablen «Dänische Hochzeit, Deutscher Staatsangehöriger etc.»

Ich freue mich auf Ihre Hilfe und stehe ebenfalls telefonisch für eine Beratung gerne abrufbereit.

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

haben Sie vielen Dank für Ihre Rechtsfrage..

Frage 1:
Wenn die Einreise über Deutschland stattfindet, dann muss meine zukünftige Frau einen Deutschkurs A1 nachweisen um einreisen zu dürfen.
Sind wir mit dieser Voraussetzung berechtigt um uns in Holland niederzulassen oder muss sie dann um den Aufenthaltstitel dort zu bekommen die holländische Sprache auf dem Level A1 ablegen?


Sofern Sie mit Ihrer Frau Ihren ordentlichen Wohnsitz in Deutschland haben wollen, so benötigt Ihre Frau hierfür einen deutschen Aufenthaltstitel. Dieser wird für nachziehende Ehegatten erstmalig als Aufenthaltserlaubni ausgestellt. Voraussetzung hierfür ist grundsätzlich der Nachweis von Deutschkenntnissen auf dem Niveau A1. Dies gilt nicht, sofern Sie sich gemeinsam in den Niederlanden niederlassen (s. hierzu weiter unten).

Frage 2:
Muss meine zukünftige Frau somit für jedes Land, in dem wir leben möchten den Sprachlevel A1 nachweisen?


Nein, das Spracherfordernis eine Voraussetzung des deutschen Aufenthaltsgesetzes für den Ehegattennachzug. Es kommt stets auf die nationalen Regelungen des jeweiligen Landes an. Wenn Sie jedoch als freizügigkeitsberechtigter EU-Bürger mit Ihrer Frau in ein anderes EU-Land als Deutschland ziehen, so unterliegt dieser Vorgang ausschließlich dem EU-Freizügigkeitsrecht. Dieses knüpft den Nachzug von Ehegatten an keine Voraussetzungen, insbesondere nicht an das Vorhandensein von Sprachkenntnissen.

Frage 3:
Wie gehe ich vor wenn das Einreisevisum in Holland erstellt werden muss?
Akzeptieren die dortigen Behörden meine Ausgangssituation mit den Variablen «Dänische Hochzeit, Deutscher Staatsangehöriger etc.»


Sie müssten gemeinsam mit Ihrer Ehefrau in die Niederlande einreisen. Ein Einreisevisum muss Ihrer Frau für die gemeinsame Einreise nach EU-Recht ohne Probleme erteilt werden. In den Niederlanden müsste Ihre Frau unter Vorlage der Heiratsurkunde und mit Hinweis darauf, dass Sie als deutscher Staatsangehöriger freizügigkeitsberechtigt sind, eine sogenannte Aufenthaltskarte beantragen. Damit kann sie sich mit Ihnen dort niederlassen. Eine dänische Heiratsurkunde ist hierfür ausreichend.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Auskunft behilflich sein.

Mit freundlichen Grüßen

- Rechtsanwalt -

Rückfrage vom Fragesteller 22. März 2020 | 22:06

Guten Abend,

vielen Dank für Ihre Antwort.
Meine Rückfrage wäre auf die folgende Situation bezogen.

Angenommen, ich habe mir eine Wohnung in den Niederlanden angemietet und lebe bereits dort.
Kann ich aus den Niederlanden nach Vorlage der Heiratsurkunde meine zukünftige Ehefrau in die Niederlande einreisen lassen?
Für die Einreise nach Deutschland/Niederlande wird in der Regel der sogenannte Sprachniveautest A1 verlangt.
Ich würde Sie gerne direkt Niederländisch lernen lassen um am besten auf die neue Situation vorbereitet zu sein.
Wenn ja, welche Behörden sind dafür in den Niederlanden zuständig? Bootschaften, Außenministerium oder lokale Rathäuser?

Vielen Dank für Ihre Hilfe und Grüße

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 23. März 2020 | 07:37

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

vielen Dank für Ihre Nachfrage.

Wenn Sie als deutscher Staatsangehöriger in den Niederlanden Ihre Frau nachziehen lassen, so kann ein Sprachtest aufgrund des EU-Rechts von ihr nicht verlangt werden.

Erste Anlaufstelle wäre die Auslandsvertretung der Niederlande am Wohnort Ihrer Ehefrau, um einen entsprechenden Aufenthaltstitel zu beantragen.

Mit freundlichen Grüßen
[B][/B]
- Rechtsanwalt -

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