TVÖD-P und Bezahlung geleisteter Überstunden
vom 16.3.2023
für 80 €
beantwortet von
Rechtsanwältin Sonja Stadler / Wuppertal
Hierzu meine erste Frage: Ist es rechtens, geleistete Überstunden ohne Zuschlag auszubezahlen? ... Frage 2 ist, ob es dem Arbeitgeber nach Maßgabe der Regelungen des TVÖD-P freigestellt ist, zu entscheiden, ob er notwendige Überstunden auszahlt. Das gewünschte "Abfeiern" ist im Grunde nicht durchführbar, denn wenn die anfallende Arbeit ohnehin mit dem vorhandenen Personalbestand des Teams nicht in der Regelarbeitszeit abgearbeitet werden kann, wird diese Situation natürlich nur prekärer, wenn die Abwesenheit udn damit die verfügbare Arbeitszeit durch das "Abfeiern" weiter reduziert wird.