Ist die Tochter mit Volljährigkeit in diesem Fall (Mangelfall) den minderjährigen Kindern trotzdem
vom 2.2.2008
25 €
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Kind 2 aus zweiter Ehe, 8 Jahre alt, Vergleich/Titel 77,00 € sowie ihre Mutter 103,00 €. ... Sinnvoll wäre doch erst einmal die 230,00 € weiterzuzahlen für Kind 1 und nur darauf zu klagen, dass mein Freund den Titel ausgehändigt bekommt (freiwillig rückt die Mutter den leider nicht raus), wenn Kind 1 volljährig wird und dann eine komplett neue Berechnung durchzuführen, da die Mutter dann ja auch barunterhaltspflichtig ist und dann sowieso alles neu berechnet werden muß. ... Ist sie mit Volljährigkeit in diesem Fall (Mangelfall) den minderjährigen Kindern trotzdem gleichgestellt oder fällt sie dann vielleicht ganz aus der Berechnung raus und hat keinen Anspruch mehr auf Unterhalt?