Pflichten als Mieter nach Kündigung der Wohnung
beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann / Düren
Wir haben unsere Wohnung zum 31.01.2012 gegenüber der Wohnungsbaugenossenschaft gekündigt. Der Mietvertrag wurde am 27.12.1977 (in der DDR) abgeschlossen. Die Wohnungsbaugenossenschaft verlangt nunmehr nach unserer Wahl entweder die Rückgabe der Wohnung in einem Zustand, in dem sie malermäßig zum vertragsgemäßen Gebrauch geeignet ist, d.h. in einem durchgängig guten malermäßigen Zustand bei maximal einer Tapetenlage oder (alternativ) die Entfernung sämtlicher Tapeten.