"Falsches" Datum in Kündigung Mietvertag
vom 14.5.2014
51 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Peter Eichhorn / Pirna
Wir bitten Sie darum, die Kündigung schriftlich zu bestätigen. [...] ------------------------------- Das Kündigungsschreiben trägt das Datum 24.4.14 und wurde mit Rückschein am 3.5.14 zugestellt. ... Diese Kündigung ist verfristet. ... Eine rückwirkende Kündigung ist leider nicht möglich. [...] -------------------------------- Frage: Es handelt sich ja offensichtlich um einen unabsichtlichen Formfehler meinerseits, oder?