Sehr geehrte Mandantin,
gerne beantworte ich Ihnen Ihre Frage wie folgt: In der Tat verstehen Sie die Angaben in dem Vertrag korrekt.
Grundsätzlich wird die Kündigung eines Vertrages vor dem Vertragsbeginn meist ausgeschlossen. Nach dieser Klausel hier können Sie aber den Vertrag vorher dennoch kündigen, wenn bis zum Vertragsbeginn noch mindestens drei Monate übrig bleiben, die Kündigung also bis zum 28.02.2018 eingegangen ist.
Es ist auch möglich, die Kündigung zuvor, also zum Beispiel zum 31.01.2018 auszusprechen. Der 28.02.2018 - nicht der 01.03. - ist also der letzte mögliche Kündigungszeitpunkt.
Mit freundlichen Grüßen
Daniela Désirée Fritsch
Rechtsanwältin
Diese Antwort ist vom 18.05.2017 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Hallo Frau Fritsch, Dankeschön. Könnten Sie mir auch noch die letzte Frage beantworten?
Kündigt man dann zum 31.05. oder zum 01.06. (Vertragsbeginn ist der 01.06.2018)?
Sehr geehrte Mandantin,
die Kündigung muss zum 31.05. ausgesprochen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Daniela Désirée Fritsch
Rechtsanwältin