Visum zur Familienzusammenführung trotz Aufenthalt in Deutschland
vom 3.5.2022
für 65 €
beantwortet von
Notar und Rechtsanwalt Gero Geißlreiter / Göttingen
Bis Ende März 2022 absolvierte sie ein Austauschprogramm an einer deutschen Universität und hielt sich in Deutschland mit ihrem polnischen Aufenthaltstitel und einer Erlaubnis des BAMFs gemäß § 16c AufenthG auf. ... Die Ausländerbehörde teilte jedoch schriftlich auf unsere Terminanfrage mit, dass meine Ehefrau zuerst ein Visum zur Familienzusammenführung in der deutschen Botschaft in Polen zu beantragen hätte, da ein Aufenthalt im Bundesgebiet gemäß § 16c AufenthG nicht zur Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung aus familiären Gründen direkt in Deutschland berechtigt, da kein Aufenthaltstitel für Deutschland vorliegen würde.