Sehr geehrte Fragestellerin,
auf Ihre Frage darf ich Ihnen antworten wie folgt.
Ich unterstelle, dass auch Sie deutsche Staatsangehörige sind, so dass sich bezüglich Einreise keine Probleme ergeben können. Die einzige Frage, die sich stellt richtet sich auf das Sorgerechts des Vaters der Kinder. Wenn nichts geregelt ist, hat er nach deutschem Recht auch das Sorgerecht. Dann brauchen Sie seine Zustimmung, wenn Sie die Kinder von Ihrem derzeitigen Heimatort ins "Ausland", das unter diesem Aspekt dann Deutschland ist, bringen wollen.
Wenn Sie gute Gründe haben, mit den Kindern nach Deutschland zurück zu kehren, können Sie notfalls die Zustimmung über das Familiengericht erzwingen, das müssten Sie aber dann sicherlich an Ihrem derzeitigen Wohnsitz in Australien durchführen.
Vielleicht nutzen Sie nochmal die Rückfragefunktion und teilen mir mit, welche Nationalität der Vater hat und ob die Kinder in Deutschland geboren wurden, dann kann ich meine Auskunft noch ergänzen.
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Brümmer
Rechtsanwältin
16.08.2019
|
20:06
Antwort
vonRechtsanwältin Andrea Brümmer
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Rückfrage vom Fragesteller
17.08.2019 | 00:31
Danke fuer ihre zuegige Antwort.
Ja ich bin von deutscher Staatsangehoerigkeit. Meine Kinder wurden in Australien geboren. Ihr Vater und ich waren nie verheiratet. Der Vater is Australier.
Was sind gute Gruende um nach Deutschland zurueck zukehren?
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
17.08.2019 | 16:35
Sehr geehrte Fragstellerin,
gute Gründe um nach Deutschland zurück zu kehren sind: Arbeit und Einkommen, ein neuer Partner, Familie und auch einfach Heimat.
Am besten sind immer Gründe, die Ihren Lebensunterhalt betreffen, das muss der Vater der Kinder auf jeden Fall akzeptieren.
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Brümmer
Rechtsanwältin