sehr geehrte Herr /Frau Anwalt, und zwar bin ich KFZ Händler und habe ein KFZ (VW Touran)an einer Person verkauft der sich bei mir als KFZ Händler ausgegeben hat,somit habe ich zum Händlepreis an die Person verkauft,und habe vetraglich die gewährleistung ausgeschlossen,wie es zwischen 2 Gewerbetreibenden möglich ist,als Händlgeschäft und er hat sich auch als Firma angegeben,Nun aber meldet sich sich käufer und meint das Fahrzeug hätte erhebliche Mängel und er möchte die gewährleistung in anspruch nehmen da er eine Privatrperson sei und kein gewerbe hat.Er hat sich anscheinend sich als Händler ausgegeben um einen günstigen Einkaufspreis für sich zu erzielen.