Sehr geehrter Ratsuchender,
1.Wenn Sie sicher sind, dass Sie auf dieser Webseite keine Anmeldung vorgenommen haben, sollten Sie die Forderung zurückweisen.
2.Sollte noch eine Dritte Person den Computer nutzen können, kann es sein, dass diese Person sich angemeldet hat. Gegebenenfalls haften Sie für diese Person als Störer.
3.Für den Fall, dass Sie minderjähre Kinder haben, die gegebenenfalls die Anmeldung vorgenommen haben können, beachten Sie folgenden Artikel zu der Haftung von Eltern für Ihre Kinder http://www.anwaeltin-heussen.de/node/45.
4.Sollten Sie aber tatsächlich keine Anmeldung durchgeführt haben und auch keine Dritte Person in Frage kommt, teilen Sie dies deutlich mit. Die Gegenseite müsste dann ihren Anspruch gerichtlich geltend machen. In einem solchen Verfahren können Sie dann vortragen, dass Sie keine Anmeldung vorgenommen haben. Die Gegenseite muss Ihnen dann nachweisen, dass Sie bzw. von Ihrem Computer aus die Anmeldung erfolgt ist.
Ich hoffe, diese Ausführungen haben Ihnen bei Ihrem rechtlichen Problem weitergeholfen.
Für eine weitere Beratung stehe ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Nina Heussen
Rechtsanwältin
Diep, Rösch & Collegen
Fürstenstraße 3
80333 München
Tel: (089) 89 33 73 11 / (089) 45 75 89 50
info@anwaeltin-heussen.de
Abschließend darf ich mir erlauben, noch auf Folgendes hinzuweisen:
Meine Auskunft bezieht sich nur auf die Informationen, die mir zur Verfügung stehen. Eine umfassende Sachverhaltsermittlung ist für eine verbindliche Einschätzung unerlässlich. Diese Leistung kann im Rahmen der Online-Beratung nicht erbracht werden.
Darüber hinaus können eine Reihe weiterer Tatsachen von Bedeutung sein, die zu einem anderen Ergebnis führen. Bestimmte Rechtsfragen wie z. B. die Frage der Verjährung oder von Rückgriffsansprüchen gegenüber Dritten etc., können mit dieser Auskunft nicht abschließend geklärt werden, da es hier auf die Details im Einzelfall ankommt. Ferner sind verbindliche Empfehlungen darüber, wie Sie Ihre Rechte durchsetzen können, nur im Rahmen einer Mandatserteilung möglich.