Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Die Absprache, die Ihr Team mit dem Startup-Gründer getroffen hat, ist ein verbindlicher Vertrag. Aus diesem Vertrag steht Ihnen ein Anspruch gegen den Startup-Gründer auf Zahlung von 350 Euro an Sie zu.
Der Vertrag betrifft zum einen den Einbehalt einer "Aufwandsentschädigung" von 50 Euro pro Mitglied durch den Startup-Gründer sowie die Annahme des Preisgeldes durch seine Firma und die anschließende paritätische Aufteilung des Preisgeldes dem Grunde nach. Alle Beteiligten hatten den dazu erforderlichen Rechtsbindungswillen. Der Startup-Gründer lässt sich für diese Abwicklung gerade auch durch die "Aufwandsentschädigung" bezahlen.
Diese vertragliche Abrede müssen Sie im Streitfall beweisen. Dazu liegt Ihnen E-Mail-Verkehr mit für Ihren Anspruch verwertbaren Äußerungen des Startup-Gründers vor. Außerdem können Sie die weiteren Gruppenmitglieder in Ihrem Prozess als Zeugen benennen. Ferner ist es lebensfremd anzunehmen, Sie - die übrigen Gruppenmitglieder außerhalb des Startups - hätten der Firma einen bloßen Gefallen getan, für den es keine Gegenleistung gibt.
Sie sollten daher auf Ihrem Anspruch bestehen.
Durchsetzen lässt sich der Anspruch etwa im Wege eines Mahnverfahrens, das jedes betroffene Gruppenmitglied gegen den Startup-Gründer bzw. dessen Firma (hier kommt es auf den konkreten Sachverhalt an) betreibt. Sollte dann am Ende des Mahnverfahrens ein Vollstreckungsbescheid ergehen, könnten Sie daraus vollstrecken.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben, und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonNotar und Rechtsanwalt Gero Geißlreiter
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Rechtsanwalt Gero Geißlreiter
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Guten Tag,
habe ich Sie richtig verstanden, dass jedes Teammitglied ein individuelles Mahnverfahren anfangen muss? Oder könnten wir auch ein Mahnverfahren für die gesammelten Forderungen anfangen?
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Fragesteller,
die Formulare sehen vor, dass jeder seinen eigenen Anspruch geltend macht. Das empfiehlt sich hier auch, damit Ihre Kollegen in Ihrem Prozess ggf. als Zeugen gehört werden können.
Beste Grüße von Gero Geißlreiter, Rechtsanwalt