Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Fragen, die ich im Folgenden gern anhand des von Ihnen mitgeteilten Sachverhalts im Rahmen einer Erstberatung beantworte:
1. Die unberechtigte Verbreitung einer von Ihnen verfassten Broschüre über das Internet stellt eine Verletzung Ihres Urheberrechts dar. Aufgrund des Rechtsvertstoßes stehen stehen Ihnen gegen den Verletzer Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft (über den Umfang der mit der Verbreitung ggf. erzielten Einnahmen) und Schadendsersatz zu, § 97 Abs. 1 u. 2 UrhG.
2. Eine fehlende Urheberkennzeichnung verursacht im Allgemeinen keinen Schaden, so dass ein solcher auch nicht beziffert werden kann.
3. Für die rechtswidrige Verwendung der Broschüre können Sie Schadensersatz im Rahmen der sogenenannten Lizenzanalogie verlangen. Danach muss der Rechtsverletzer Ihnen den Betrag bezahlen, den Sie im Falle einer rechtmäßigen Nutzung des geschützten Werkes (durch Erteilung einer Lizenz) hätten verlangen können.
4. Wenn Sie möchten, dass die Broschüre von dem Kunden nicht mehr verbreitet wird, sollten Sie ausdrücklich den Kunden Abmahnen, d.h. zur Unterlassungen und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auffordern. Die Kosten für eine berechtigte anwaltliche Abmahnung muss Ihnen der Kunde erstatten.
Ich hoffe, dass ich Ihre Fragen verständlich und zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet habe und stehe gegebenenfalls gern für eine kostenlose Nachfrage zu meiner Antwort zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen