der sachverhalt: ich wurde auf dem rad von einem autofahrer angefahren, der mir "nachsetzte", nachdem ich seinen spiegel leicht gestreift hatte. dabei wurde mein bein beim sturz unter der fahrradstange eingequetscht und ich trug einen starken bluterguss davon, sowie eine fettgewebsnekrose, d.h. eine delle von ca. 2x7 cm im gewebe am oberschenkel. das ganze wurde polizeilich aufgenommen und es wird wegen unfallverursachung, fahrlässiger körperverletzung und verdacht des gefährlichen eingriffes i.d. straßenverkehr ermittelt. ich werde einen strafantrag wegen körperverletzung stellen. nachdem sich jetzt herausgestellt hat, dass ich eine bleibende delle im bein davontragen werde, habe ich folgende fragen, was schmerzensgeld betrifft: - kann ich, und in welcher höhe, in diesem fall schmerzensgeld bekommen (bleibender "optischer makel")? - laut polizeilichem infoblatt kann ich entschädigungsansprüche bereits im strafverfahren geltend machen. muss ich dabei nur schmerzensgeld verlangen und das gericht entscheidet ggf. über die höhe, oder muss ich eine bestimmte summe geltend machen?