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Schadenersatzansprüche - Schmerzensgeld nach Körperverletzung

22. April 2015 23:41 |
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Anwaltsrecht, Gebührenrecht, Verfahrensrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Ivo Glemser

Sehr geehrter Frau Anwältin,
sehr geehrter Herr Anwalt,
Meine Patientin möchte wissen, wie hoch Entschädigungszahlungen bzw. das Schmerzensgeld im besten Falle ausmachen könnten. Wie könnte man die Ansprüche schätzen? Gibt es einen Katalog zur Feststellung des Schmerzensgeldes bezüglich verletzter Körperteile?
Über die Schwere ihrer Verletzungen wurden 15 Gutachten erstellt. Bisher wurden ca. 25.000 EU von der Versicherung "aus Kulanzgründen im Voraus" ausbezahlt, die gerade die Kosten für die laufenden Therapien, jedoch nicht die RA- Kosten, decken. Die Anwältin strebt einen Vergleich mit der Versicherung an.
Die 61 jährige Patientin wurde vor 1 1/2 Jahren von einem Auto mit alkoholisierter Lenkerin erfasst und erlitt schwere Quetschungen, Brüche am Unterschenkel und Fuß. Sie wurde 7 Mal operiert (u.a. Haut transplantiert) und war 2 Monate im Spital. Sie leidet unter heftigen Schmerzen (Neuropathischer Schmerz, Narbenschmerz, Rückenschmerz, wird mit 7 Medik., Opioiden, Psychopharmaka behandelt), Schlafstörungen, Depressionen (wegen Verlust der Gehfähigkeit, Krücken), Selbstwertproblemen etc. Sie ist außerdem arbeitsunfähig. Sie hat regelmäßig Therapien, muss von ihrem Gatten überall geführt werden, ist auch im Haushalt hilfsbedürftig und kann ihr Leben nicht mehr wie bisher weiter führen. Sie wurde von Pflegstufe 3 auf 2 rückgestuft, sie fragt sich warum.
Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie mir diesbezüglich Auskunft erteilen könnten.
Mit freundlichem Gruß,

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Die angemessene Höhe eines Schmerzensgeldes ist unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls zu bestimmen - im Zweifel durch ein Gericht. Dabei sind Kriterien z.B. die Schwere der Verletzungen, die Beeinträchtigung der Lebensführung und die Dauer einer Arbeitsunfähigkeit.

Verbindliche Tabellen zur Findung eines angemessenen Schmerzensgeldes gibt es im deutschen Recht nicht. Es existieren aber Urteilssammlungen, die teilweise den Titel Schmerzensgeldtabelle tragen.

Diese Urteilssammlungen dienen Rechtsanwälten, Versicherern und Gerichten als Orientierung und als Argumentationshilfe. Gängige Sammlungen sind z.B. die Schmerzensgeldtabelle von Hacks/Ring/Böhm oder die Becksche Schmerzensgeldtabelle.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Rückfrage vom Fragesteller 23. April 2015 | 03:15

Sehr geehrter Herr Doktor,

kann ich mir solche Schmerzensgeldtabellen als Privatperson selbst beschaffen um bei einer derartigen Verletung die Höhe der Forderungen "grob geschätzt", bestimmen zu können.
Handelt es sich um 50.000.- EU oder 500.000 EU oder um 2.000.000 EU?
Es wäre für die Person tröstlich, wenn sie ihre Ansprüche ungefähr
einschätzen könnte.

Ich danke für Ihre bisherige Hilfe und bitte Sie noch ein Mal um Rat.
M. f. G.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 23. April 2015 | 10:08

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Nachfrage.

Die Urteilssammlungen können Sie sich selbst beschaffen.

Eine seriöse Einschätzung auch nur der ungefähren Höhe eines angemessenen Schmerzensgeldes bedarf allerdings der weiteren Aufklärung des Sachverhalts mit Ihnen. Die Rechtsprechung deutscher Gerichte ist bei der Bemessung von Schmerzensgeld aber zurückhaltender als aus anderen Ländern, z.B. den USA, bekannt.

So müssen für ein Schmerzensgeld von 100.000 € und mehr in der Regel extreme Verletzungen und dauerhafte Beeinträchtigungen vorhanden sein. Nach Ihren Schilderungen und eine 100%ige Haftung der Gegenseite unterstellt ist dies vorliegend aber durchaus denkbar.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt Ivo Glemser

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