Kündigung des Werkvertrages wegen erheblicher Überschreitung der Bauzeit möglich?
beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg / Stuttgart
Guten Tag. ... Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. [...] Bei Kündigung nach Beginn der Gründungsarbeiten kann die Baufirma die Zahlung einer Pauschalvergütung von 10% der Bauvertragssumme verlangen, soweit dieser Anspruch durch die Baufirma nachgewiesen wird.