Sehr geehrte Damen und Herren Ich möchte meine Freundin Heiraten.Wir kennen uns seit 16 monaten Ich selber bin in Deutschland geboren und aufgewachsen ,lebe seit 50 jahren hier, und bin Griechischer Staatsbürger.Meine Freundin kommt aus Moldawien hatt 11 jahre in Griechenland gelebt und seit 3,5 jahre ist sie in Deutschland, Sie arbeitet momentan und verdient 1100€ netto...jedoch hatt sie eine Aufenthaltserlaubnis bekommen weil sie mit einem anderen griechen verheiratet war..doch diese Ehe wurde seit 2 Monaten geschieden..Die Ausländerbehörde will die Scheidungsurkunde bis zum 6.10 sehen.Das Ehepaar war keine 3 Jahre miteinander verheiratet ,und sogar n ein Jahr nach der Hochzeit haben diese nicht mehr zusammen gelebt..jetzt befürchte ich das sie Deutschland verlassen muss, und deshalb will ich zum Standesamt gehen und einen Eheschließungstermin beantragen Wissen ob der untere Text der Gesetzgebung richtig entspricht.Bitte geben sie mir eine verbindliche Antwort. danke im voraus. Die Abschiebung ist auszusetzen, sofern die Eheschließung unmittelbar bevorsteht. ... Wenn der Ausländer ausreichend Geld verdient (mindestens 800 € netto), kann in aller Regel per Klage durchgesetzt werden, dass er für die Dauer des Klageverfahrens in Deutschland bleiben kann.