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Drohung mit Abschiebung nach Trennung

24. September 2011 18:09 |
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Ausländerrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit möchte ich Sie darum bitten, mir rechtliche Informationen über meinen Situation in der BRD.

Ich bin seit 7 Jahren in der BRD, ich bin zwecks Studium aus einem Nicht-EU-Staat eingereist. Vor einem Jahr und sechs Monaten habe ich eine Deutsche geheiratet und meinen Aufenthalt auf Familienzusammenführung geändert, diesen Status besitze ich seit ca 9 Monaten.
Vor 6 Monaten Habe ich mein Bachler-Abschluss im Ingenieurwesen abgeschlossen. Seitdem habe ich mich auf der Suche nach einem Job begeben und vor ca einem Monat hat endlich geklappt mit einem Unternehmen, das sich in einem anderen Bundesland befindet und nicht wo ich meine Ehe führe.
Meine Frau bezieht Arbeitslosengeld II seit beginn unserer Ehe und bis jetzt.
Mein Problem liegt jetzt darin, dass meine Frau strikt dagegen, das Bundesland wo wir jetzt unsere Ehe führen zu verlassen und mit mir ins neue umzuziehen, wo sich meinen Job befindet. Sie begründet dies, dass Ihre Familie (Eltern) nicht so weit weg verlassen kann und es reicht, dass sie wegen meines Studiums ihre Stadt verlassen musste. Ich habe auch noch versucht mit ihr darüber zu reden , dass wir erstmal eine Fernehe führen und wir uns am WE sehen könnten. Das hat sie jedoch strikt abgelehnt, da sie eine sehr eifersüchtige Frau ist und wir hier wo wir jetzt zusammen wohnen schon etliche Probleme wegen dieses Themas hatten/haben.
Nun jetzt hat sie mich vor der Wahl gestellt, entweder ich sage diesen Job ab oder wir lösen unsere Ehe auf und uns trennen.
Ich weiß jetzt wirklich was ich tun muss, da ich seit mehr als zwei Monaten mehr als 100 Bewerbungen geschickt habe und bis jetzt nirgendwo anders habe ich ein Positives Angebot mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag wie bei diesem Angebot bekommen. Ich habe auch darauf geachtet, dass ich Bewerbungen in Bundesland, wo wir jetzt wohnen, zu schicken, hat aber nicht geklappt.
Mein zukünftiger Arbeitgeber hat mir jetzt eine Woche als Entscheidungsfrist angeboten, danach gilt das Angebot nicht mehr.
Seit einer Woche behandelt mich meine Frau sehr abwertend und beschimpft mich, dass ich diesen Job angenommen habe, da ich weiß dass sie nicht Umziehen könnte und ich so nur nach einem Grund suche, damit ich sturmfrei habe und mich mit anderen Frauen wo anderen beglücken möchte.
Sie droht mir auch noch, dass auch wenn ich mich für den Job entschieden hätte, entweder ich eine Abschiebung erleiden würde oder sie mich das letzte Hemd was ich besitze verkaufen ließe, da ich ihr Trennungsunterhalt und nachehelichen Unterhalt zahlen muss, so dass der Job für mich jetzt sowieso dann aus finanzieller Sicht nicht mehr lohnen würde.

Ich weiß jetzt nicht was ich machen soll.
-Soll ich auf den Job verzichten um, eine Abschiebung zu vermeiden ?
-Oder Sollte ich den Job annehmen, ohne Abschiebung und Unterhaltsklagen zu befürchten ?

Ich würde gerne den Job annehmen, da es wirklich meine Vorstellungen entspricht und so könnte ich eine Arbeitslosigkeit vermeiden, zumal die Zeichen einer wirtschaftlichen Krise aufgrund der Schulden-Länder (ähnlich wie 2008) in Europa in das Klima der Arbeitsmarktes sehr zerstreut sind.
ich habe Angst, dass ich jetzt keinen festen Job bekomme und in 2012 eine Wirtschaftskrise auftaucht, so dass ich für lange Zeit arbeitslos bleiben muss, obwohl ich dafür hart gearbeitet habe.

-Welche Vorgehensweise empfehlen Sie mir ?

Freundliche Grüße.

24. September 2011 | 18:54

Antwort

von


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10707 Berlin
Tel: 030 577 057 75
Web: https://www.kanzlei-grueneberg.de
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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:

Derzeit besitzen Sie eine Aufenthaltserlaubnis aufgrund § 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AufenthG . Wenn Sie mit Ihrer Ehefrau nicht mehr in ehelicher Lebensgemeinschaft leben würden (also, wenn eine Trennung erfolgt), dann verliert diese Aufenthaltserlaubnis Ihre Grundlage.
Dies wird zur Folge haben, dass die Aufenthaltserlaubnis nicht mehr renoviert wird bzw. dass diese befristet wird.

Da Sie keine 3 Jahre mit Ihrer Ehefrau zusammengelebt haben, dann haben Sie auch kein eigenständiges Aufenthaltsrecht nach § 31 AufenthG erworben.

Sie haben aber ein Jobangebot. Wenn Sie dieses annehmen, dann besteht noch die Möglichkeit, dass
Ihnen eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Beschäftigung erteilt wird und zwar nach § 18 AufenthG in Verbindung mit § 27 S. 1 Nr. 3 BeschV. Danach kann Ihnen als Bildungsinländer ohne Vorrangsprüfung (d.h. ohne zu prüfen, ob für die Beschäftigung deutsche Arbeitnehmer sowie Ausländer, die diesen hinsichtlich der Arbeitsaufnahme rechtlich gleichgestellt sind oder andere Ausländer, die nach dem Recht der Europäischen Union einen Anspruch auf vorrangigen Zugang zum Arbeitsmarkt haben, nicht zur Verfügung stehen) eine Aufenthaltserlaubnis gewährt werden.

Geprüft bei der Entscheidung wird aber immer die Gleichwertigkeit der Arbeitsbedingungen mit denen deutscher Arbeitnehmer (ob der Gehalt gleich hoch ist).
Der Arbeitsplatz muss des Weiteren Ihren Qualifikationen adäquat sein, d.h. der Arbeitsplatz muss genau den Hochschulabschluss erfordern, den Sie erworben haben.

Sie sehen, es bestehen Chancen, eine andere Aufenthaltserlaubnis zu erlangen, dies kann aber nicht mit Sicherheit vorausgesagt werden.

Wenn Sie die Trennung herbeiführen, dann haben Sie zwar Chancen, weiter in Deutschland zu leben, eine Garantie dafür haben Sie nicht, da die Erfordernisse für eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Beschäftigung sehr einschränkend sind.


Mit freundlichen Grüßen

Ernesto Grueneberg, LL.M.
Abogado
Mitglied der Rechtsanwaltskammern Berlin & Madrid

Köthener Straße 44
10963 Berlin

info@kanzlei-potsdamerplatz.de
Tel.: 030 2318 5608
Fax.: 030 577 057 759


Rechtsanwalt Ernesto Grueneberg, LL.M.
Fachanwalt für Migrationsrecht

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