Sehr geehrte(r) Rechtssuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt summarisch beantworten möchte:
Was kann ich machen?
In Ihrem Fall ist das Verhalten der Behörde leider insofern korrekt, als dass das Datum zählt, an dem Sie nach Deutschland erstmalig eingereist sind. Daher ist der "erste Stempel " als Referenz zu nehmen. Inwieweit bei Ihnen andere Gründe bestehen, die Abschiebung zu verhindern, kann ich von hier leider nicht beurteilen. Ich rate Ihnen, einen Anwalt der auf Ausländerrecht/Asylrecht spezialisiert ist zu beauftragen. Dieser wird dann Akteneinsicht nehmen und mit Ihnen beraten, welche Möglichkeiten Sie haben, die drohende Abschiebung zu verhindern.
Ich möchte abschießend darauf hinweisen, dass dieses Forum lediglich die Funktion hat, einen ersten Überblick über die Rechtslage zu geben. Eine vollständige und persönliche Rechtsberatung kann hierdurch nicht ersetzen werden. Auch führt das Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen unter Umständen zu einer völlig anderen rechtliche Beurteilung.
Mit freundlichen Grüßen
N. Schulze
Achtung Archiv
Diese Antwort ist vom 15.04.2016 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Jetzt eine neue Frage stellen
Diese Antwort ist vom 15.04.2016 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Jetzt eine neue Frage stellen