Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
ich bedanke mich für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage des von Ihnen geschilderten Sachverhalts wie folgt summarisch beantworten will:
Wenn Sie bei der Ausländerbehörde angeben, dass Sie falsche Angaben bezüglich der Vaterschaft gemacht haben, so wird eine Untersuchung eingeleitet.
Wenn sich dann Ihre Angaben als richtig herausstellen, dann droht dem „vermeintlichen“ Vater die Abschiebung, sofern er keine anderen Gründe des Aufenthalts vorweisen kann.
Sollte dies nicht der Fall sein, so würde sich die betroffene Person illegal in Deutschland aufhalten, da er über keinen rechtmäßigen Aufenthaltstitel verfügt, da dieser auf Grund falscher Angaben erlangt wurde.
Aufgrund des illegalen Status wäre dann eine Abschiebung anzuordnen.
Ihnen selbst könnte ein Verfahren wegen Mithilfe zur Erlangung eines Aufenthaltstitels mittels falscher Angaben drohen.
Zu Ihrer Entlastung könnten Sie allerdings anführen, dass Sie laut Ihren Angaben hierzu unter Druck gesetzt wurden und Sie insofern nicht frei waren in Ihrer Entscheidungswahl.
Weiterhin positiv für Sie würde sich auswirken, dass Sie selbst die Tat gemeldet haben.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort weiter geholfen zu haben und wünsche Ihnen einen guten Ausgang der Angelegenheit.
Weiterhin schöne Festtage.
Mit freundlichen Grüßen
Alexandros Kakridas
- Rechtsanwalt –
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25. Dezember 2006
|
18:22
Antwort
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