Betrunkene Sachbeschädigung und Diebstahl
vom 2.11.2020
für 39 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Jannis Geike / Northeim
Da ich bereits (nicht einschlägig) vorbestraft bin, gehe ich nicht von einer Verfahrenseinstellung aus, das einzige, was man mir wohl „zugute" halten könnte, ist die recht hohe Alkoholkonzentration, dennoch macht mir die Vorstrafe große Sorgen, vor allem hinsichtlich einer Freiheitsstrafe. ... Nachtatverhalten gestaltete sich bisher so, dass ich in dem Eck der Tat sämtliche Kneipen angerufen habe und mich erkundigt habe, ob bei ihnen ein Stuhl kaputt gegangen ist, was allerdings verneint wurde, weswegen ich den Schaden (noch) nicht wieder gutmachen konnte, des Weiteren stehe ich nun im Kontakt mit den anonymen Alkoholikern, da mir diese zwei Kontakte mit der Polizei in dieser sehr kurzen Zeit einfach gezeigt haben, dass ich ein Problem habe.