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Stalking/Erpressung

10. Juli 2007 20:09 |
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Strafrecht


Beantwortet von


18:59

Hallo,

ich habe folgende Frage:

Kurze Vorgeschichte zum besseren Verständnis:
Meine Ex-Freundin meint, dass sie Anrecht hat noch Geld von mir zu bekommen. Anscheinend hatte sie schon eine Rechtsberatung mit dem Ergebnis, dass sie wohl keine großen Chancen hat.

Sie hat mir dann mehrere bitterböse Sms geschickt:

zunächst sehr beleidigend, dann schrieb sie u.a. folgendes:
Sie will mir Nacktfotos/Videos von mir per email schicken: ich will mich endlich befreien...werde dir dir deine videos ..... per mail senden, dann kann jeder mal sehen, was für .... du bist..."
Also sie will sie mir schicken, aber die anderen werden es sehen, merkwürdig formuliert von ihr. Ob sie welche hat, weiss ich nicht.

In weiteren SMS schreibt sie:
"Die einzige der es zusteht rache zu üben bin ich. und die wird kommen..."

und weiteres zitat einer weiteren SMS:
Ich fordere nur was mir zusteht, und das hilft mir weiter. wenn es normal nicht geht, dann geht es eben anders.."

Ich bin in meinen Antworten stehts ruhig geblieben.
Zuletzt habe ich sie gefragt, was/wie viel sie denn will.
Ihre Antwort: Mein Auto war damals 2000 wert ....

Daraufhin habe ich nicht mehr geantwortet und habe höllische Angst, dass sie diverse Fots etc. z. B. meinem Arbeitgeber zu schicken könnte....

Zentrale Fragen: Ist der Tatbestand der Erpressung schon erfüllt, oder ggf. Stalking? oder beides? Teilweise sind androhungen ja nur indirekt, oder angedeutet.
Wäre es nicht rechtlich grundsätzlich verboten solch intimen Fotos/Videos an Arbeitgeber etc. zu schicken. Was raten Sie mir, wie ich mich verhalten soll!
Vielen Dank und freundliche Grüße

10. Juli 2007 | 20:36

Antwort

von


(160)
Kreuzschnabelweg 18
86156 Augsburg
Tel: 0821 - 4530333
Web: https://www.ra-boukai.de
E-Mail:

Sehr geehrte(r) Fragensteller(in),

aufgrund des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes beantworte ich Ihre Frage wie folgt.

Sofern kein Anspruch Ihrer Freundin gegeben ist, weisen Sie diese in einem neutralen Schreiben darauf hin, dass Sie es unterlassen möge derartige unberechtigte Drohungen gegen Sie auszusprechen. Weiter untersagen Sie ihr die Verbreitung bzw. zur Schau Stellung der fraglichen Bilder/Videos auf denen Sie selbst abgebildet sind.
Stellen Sie klar, dass bei weiteren Drohungen bzw. bei Verbreitung des fraglichen Materials umgehend Strafantrag bei der zuständigen Staatsanwaltschaft gestellt wird. Weiter kündigen Sie für diesen Fall auch zivilrechtliche Schritte (Schmerzensgeld, Schadenersatz, etc.) an.

Sie haben das Recht am eigenen Bildnis nach KUG. Dies beinhaltet auch das fragliche Material. Ein Verstoß gegen die Vorschriften des KUG wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe geahndet. Weiter bestehen unter Umständen Schadenersatzansprüche und Anspruch auf Schmerzensgeld.

Das Schreiben senden Sie per Einschreiben, gegebenenfalls per Einschreiben Rückschein um einen Nachweis für den Empfang zu haben. Eine Strafanzeige zum jetzigen Zeitpunkt könnte die Sache weiter aufschaukeln. Sie könnten selbstverständliche Anzeige bei der nächsten Polizeidienststelle stellen. Es käme hier u.U. (je nach den Beweismitteln) eine Erpressung in Betracht.

Sofern Ihre Freundin zum sog. „Stalking“ tendiert, könnte ein derartiger Schritt jedoch zu weiteren Taten provozieren. Das weitere Vorgehen sollten Sie daher genau überlegen. Sollten jedoch weitere Drohungen bzw. tatsächliche Rechtsverstöße folgen, so ist der Gang zur Polizei unumgänglich. Vorsorglich sollten alle Beweismittel gesichert werden.

Ich hoffe Ihre Fragen zufrieden stellend beantwortet zu haben.
Bei Unklarheiten nutzen Sie bitte die kostenfreie Nachfragefunktion.

Bitte beachten Sie, dass die Antwort auf Ihren Angaben beruht und sich die rechtliche Beurteilung des Sachverhaltes nur bei Kenntnis aller Details der Sache vollumfänglich und sicher treffen lässt.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas M. Boukai
- Rechtsanwalt -


Rückfrage vom Fragesteller 11. Juli 2007 | 12:29

Vielen Dank für die Beantwortung, die mir eine erste Orientierung gegeben hat. Die Gefahr die ich darin sehe ist, dass wenn ich ihr so einen Brief schicke (eigentlich eine gute Idee) , dass sie versucht andere Möglichkeiten zu finden mir zu schaden. Sie ist relativ unberechenbar. Z. B. könnte sie Details aus unserem damaligen Privatleben bekanntgeben (z. B. der gemeinsame Besuch eines Erotikclubs)und würde diese dann ggf. noch übertrieben darstellen. Problem ist, wenn sie so etwas meinem Chef weitergibt war´s das für mich.
Gibt es diesbezüglich auch ein Gesetz? Verleumdung bezieht sich ja eher auf unwahre Behauptungen.
Danke noch mal!

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 11. Juli 2007 | 18:59

Sehr geehrter Fragesteller,

auch hier käme ein Ehrdelikt in Frage. Weiter bestünden auch hier zivilrechtliche Ansprüche. Ob Sie nun tätig werden oder nicht bleibt Ihre Entscheidung. Diese kann Ihnen niemand abnehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas M. Boukai
Rechtsanwalt

ANTWORT VON

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