Sehr geehrte(r) Fragensteller(in),
aufgrund des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes beantworte ich Ihre Frage wie folgt.
Sofern kein Anspruch Ihrer Freundin gegeben ist, weisen Sie diese in einem neutralen Schreiben darauf hin, dass Sie es unterlassen möge derartige unberechtigte Drohungen gegen Sie auszusprechen. Weiter untersagen Sie ihr die Verbreitung bzw. zur Schau Stellung der fraglichen Bilder/Videos auf denen Sie selbst abgebildet sind.
Stellen Sie klar, dass bei weiteren Drohungen bzw. bei Verbreitung des fraglichen Materials umgehend Strafantrag bei der zuständigen Staatsanwaltschaft gestellt wird. Weiter kündigen Sie für diesen Fall auch zivilrechtliche Schritte (Schmerzensgeld, Schadenersatz, etc.) an.
Sie haben das Recht am eigenen Bildnis nach KUG. Dies beinhaltet auch das fragliche Material. Ein Verstoß gegen die Vorschriften des KUG wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe geahndet. Weiter bestehen unter Umständen Schadenersatzansprüche und Anspruch auf Schmerzensgeld.
Das Schreiben senden Sie per Einschreiben, gegebenenfalls per Einschreiben Rückschein um einen Nachweis für den Empfang zu haben. Eine Strafanzeige zum jetzigen Zeitpunkt könnte die Sache weiter aufschaukeln. Sie könnten selbstverständliche Anzeige bei der nächsten Polizeidienststelle stellen. Es käme hier u.U. (je nach den Beweismitteln) eine Erpressung in Betracht.
Sofern Ihre Freundin zum sog. „Stalking“ tendiert, könnte ein derartiger Schritt jedoch zu weiteren Taten provozieren. Das weitere Vorgehen sollten Sie daher genau überlegen. Sollten jedoch weitere Drohungen bzw. tatsächliche Rechtsverstöße folgen, so ist der Gang zur Polizei unumgänglich. Vorsorglich sollten alle Beweismittel gesichert werden.
Ich hoffe Ihre Fragen zufrieden stellend beantwortet zu haben.
Bei Unklarheiten nutzen Sie bitte die kostenfreie Nachfragefunktion.
Bitte beachten Sie, dass die Antwort auf Ihren Angaben beruht und sich die rechtliche Beurteilung des Sachverhaltes nur bei Kenntnis aller Details der Sache vollumfänglich und sicher treffen lässt.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas M. Boukai
- Rechtsanwalt -
Antwort
vonRechtsanwalt Andreas M. Boukai
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Vielen Dank für die Beantwortung, die mir eine erste Orientierung gegeben hat. Die Gefahr die ich darin sehe ist, dass wenn ich ihr so einen Brief schicke (eigentlich eine gute Idee) , dass sie versucht andere Möglichkeiten zu finden mir zu schaden. Sie ist relativ unberechenbar. Z. B. könnte sie Details aus unserem damaligen Privatleben bekanntgeben (z. B. der gemeinsame Besuch eines Erotikclubs)und würde diese dann ggf. noch übertrieben darstellen. Problem ist, wenn sie so etwas meinem Chef weitergibt war´s das für mich.
Gibt es diesbezüglich auch ein Gesetz? Verleumdung bezieht sich ja eher auf unwahre Behauptungen.
Danke noch mal!
Sehr geehrter Fragesteller,
auch hier käme ein Ehrdelikt in Frage. Weiter bestünden auch hier zivilrechtliche Ansprüche. Ob Sie nun tätig werden oder nicht bleibt Ihre Entscheidung. Diese kann Ihnen niemand abnehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas M. Boukai
Rechtsanwalt