Die Erschienene zu 2) ist entsprechend verpflichtet, den empfangenen Unterhalt als Einkommen zusammen mit anderen Einkommen zu versteuern. ... Da das so nicht Sinn der Sache sein kann, habe ich ihr nun angeboten, ihre Einkommenssteuer anteilig zum Unterhalt wie folgt zu erstatten: Unterhalt, Abzug Werbungsk.pauschbetrag + Entlastungsbetrag Alleinerziehende, ergibt nach Grundtarif = EK-St Betrag xx. ... 2) Ab wann wird ihr Gehalt auf den Unterhalt angerechnet ?