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Unterhalt nach der Scheidung (nachehelicher Unterhalt)

| 16. März 2015 21:29 |
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Familienrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Jürgen Vasel

Meine Frau und ich sind seit Kurzem geschieden.

Wir möchten nun den nachehelichen Unterhalt unter uns beiden regeln und uns ein weiteres teures Verfahren durch einen Anwalt sparen. Über die tatsächliche Höhe des nachehelichen Unterhalts und über die Dauer würden wir uns selbst abstimmen und schriftlich darüber eine gültige Vereinbarung aufsetzen.

Ist es zwingend notwendig, dass wir hierfür ein eigenes Verfahren durch einen Anwalt starten? Was würde passieren, wenn ich als Unterhaltspflichter den Job verliere und nicht mehr zahlen kann? Könnte das Jobcenter meiner Frau jegliche weitere finanzielle Unterstützung verwehren, weil wir den nachehelichen Unterhalt nicht durch ein Anwaltsverfahren haben fixieren lassen?

Sehr geehrter Fragesteller,

Sie brauchen den nachehelich zu zahlenden Unterhalt nicht anwaltlich berechnen oder anwaltlich oder notariell beurkunden zu lassen.

Auch in dem von Ihnen angesprochenen Fall, daß Sie den Job verlieren und nicht mehr zahlen können, könnte das Jobcenter Ihrer geschiedenen Frau keine Leistungen verweigern, denn auch titulierten Unterhalt könnten Sie in diesem Fall ja nicht mehr zahlen. Allerdings werden Sie in diesem Fall dem Jobcenter Auskunft über Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse geben müssen.

Da aber bei Unterhaltszahlungen schon relativ geringe monatliche fehlerhafte Abweichungen sich über die Jahre zu erheblichen Summen addieren, ist jedoch dringend anzuraten, die Berechnung des Unterhalts Fachleuten, also Rechtsanwälten, zu überlassen.

Mit freundlichen Grüßen

Vasel
Rechtsanwalt

Rückfrage vom Fragesteller 17. März 2015 | 09:33

Sehr geehrter Herr Vasel,

vielen Dank für Ihre rasche Rückmeldung. Meine Frau hat gestern bereits verfrüht zwei neue Verfahren gestartet: Zugewinnausgleich und nachehelicher Unterhalt durch Ihren Anwalt, ohne sich mit mir abzusprechen.

Können wir nun beide Verfahren noch kostenfrei stoppen und unter uns regeln?

Mit freundlichen Grüßen



Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 17. März 2015 | 20:07

Sehr geehrter Fragesteller,

zwar ist Ihre Nachfrage keine Verständnisfrage, die im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion zu beantworten ist.

Ich will Ihnen dennoch kurz antworten:

Die von Ihrer Ex-Frau eingeleiteten Verfahren können zwar noch gestoppt werden, kostenfrei geht dies allerdings nicht, wenn Ihre Ex-Frau bereits ihren Anwalt beauftragt hat. Die Kosten fallen derzeit aber deutlich geringer aus als wenn die Verfahren durchgeführt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Vasel
Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 19. März 2015 | 09:35

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