Sehr geehrter Fragesteller,
Sie brauchen den nachehelich zu zahlenden Unterhalt nicht anwaltlich berechnen oder anwaltlich oder notariell beurkunden zu lassen.
Auch in dem von Ihnen angesprochenen Fall, daß Sie den Job verlieren und nicht mehr zahlen können, könnte das Jobcenter Ihrer geschiedenen Frau keine Leistungen verweigern, denn auch titulierten Unterhalt könnten Sie in diesem Fall ja nicht mehr zahlen. Allerdings werden Sie in diesem Fall dem Jobcenter Auskunft über Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse geben müssen.
Da aber bei Unterhaltszahlungen schon relativ geringe monatliche fehlerhafte Abweichungen sich über die Jahre zu erheblichen Summen addieren, ist jedoch dringend anzuraten, die Berechnung des Unterhalts Fachleuten, also Rechtsanwälten, zu überlassen.
Mit freundlichen Grüßen
Vasel
Rechtsanwalt
Diese Antwort ist vom 16.03.2015 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort
vonRechtsanwalt Jürgen Vasel
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Sehr geehrter Herr Vasel,
vielen Dank für Ihre rasche Rückmeldung. Meine Frau hat gestern bereits verfrüht zwei neue Verfahren gestartet: Zugewinnausgleich und nachehelicher Unterhalt durch Ihren Anwalt, ohne sich mit mir abzusprechen.
Können wir nun beide Verfahren noch kostenfrei stoppen und unter uns regeln?
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Fragesteller,
zwar ist Ihre Nachfrage keine Verständnisfrage, die im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion zu beantworten ist.
Ich will Ihnen dennoch kurz antworten:
Die von Ihrer Ex-Frau eingeleiteten Verfahren können zwar noch gestoppt werden, kostenfrei geht dies allerdings nicht, wenn Ihre Ex-Frau bereits ihren Anwalt beauftragt hat. Die Kosten fallen derzeit aber deutlich geringer aus als wenn die Verfahren durchgeführt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Vasel
Rechtsanwalt