Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Weder in den Leitlinien noch in den Urteilen findet sich etwas dazu - dann ist dieser Fall nur gerichtlich auszuurteilen, ggf. bis zum OLG oder höher. Es kommt daher auf die Argumentation an. Lässt sich also die Gegenseite nicht darauf ein, dass Sie es nicht als Einkommen sehen, ist nur der gerichtliche Weg möglich.
Dies ist aber im Unterhaltsrecht ohnehin eher die Regel, wenn Sie den Unterhalt richtig erhalten bzw. zahlen wollen. Die wenigsten in Deutschland, die sich privat einigen, zahlen wirklich den richtigen Unterhalt.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte Anwältin
mit dieser Antwort bin ich nicht zufrieden. Denn würde ich es Urteile /Leitlinien geben, müsste ich hier nicht nachfragen, Standarddinge findet man im Internet.
Wieso sollte mein Unterhalt bei der Berechnung vom Unterhalt eines Kindes, welches vorrangig ist, mit eingezogen werden? Solange die Kinder unter 18 sind (1. Rang) wird doch auch zuerst der Kinderunterhalt berechnet und dann kommt der Unterhalt der (Ex)frau.
Die Antwort, ich muss das vor Gericht klären (dort bin ich seit 3 Jahren wegen diverser anderen Dinge...)
ist für mich keine Antwort, denn dort landen offenbar wegen unserem "Spezialfall" alle Dinge.
Ich weiss nicht, für was ich hier die 53 Euro eingesetzt habe.
MfG
Was wollen Sie mit der Nachfrage erzwingen? Eine Antwort, die es aus höchstrichterlicher Ebene nicht gibt? Seien Sie doch froh, dass Spielraum herrscht.
Es gibt nicht den richtigen oder falschen Unterhalt. Sie wollen für Ihr Kind Unterhalt, da es volljährig ist. Sie fordern vom Kindesvater Geld - natürlich berechnen Sie in Ihrer Berechnung den Betreuungsunterhalt nicht als Einkommen und fordern Summe x. Der Kindesvater sieht das genauso - also perfekt. Der Kindesvater sieht es nicht so, dann gibt es nur den Gang zu Gericht.
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