Umgangsverhinderung
vom 16.2.2011
20 €
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beantwortet von
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle / Oldenburg
Sehr geehrte Damen und Herren, nach einem schwierigen Umgangsverfahren lehnt meine Tochter jetzt den Umgang mit ihrem Vater völlig ab; es ist ein Zwangsgeldverfahren anhängig. Mit der zweiten (ebenfalls zwischenzeitlich getrennt lebenden) Frau von meinem geschiedenen Mann treffe ich mich aber gelegentlich, damit meine Tochter ein bißchen Kontakt zu ihrem Halbbruder aus dieser zweiten Ehe behält. Dies versucht der Vater beider Kinder mit allen Mitteln zu verhindern, insbesondere, indem er psychischen Druck auf den Bruder ausübt.