Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Sie haben für den Fall des Ablebens Ihrer Mutter keinerlei Verpflichtung, den Bruder darüber zu informieren.
Dies kann jedoch nicht verhindern, dass Ihr Bruder vom Tod der Mutter evt. über das örtliche Amtsgericht erfährt. Sollte die gesetzliche Erbfolge (kein Testament vorhanden) eintreten, wird der Bruder als gesetzlicher Erbe durch das Gericht die Information über den Tod der Mutter erhalten.
Sollte ein Testament errichtet sein und Ihr Bruder danach evt. enterbt sein, hätte dieser immer noch Anspruch auf seinen Pflichtteil. Dabei erfolgt jedoch keine Information seitens des Gerichts.
Der Anspruch richtet sich gegen den testamentarisch eingesetzen Erben.
Ich hoffe, Ihre Anfrage hinreichend beantwortet zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Christian Kah
-Rechtsanwalt-
www.net-rechtsanwalt.de
www.net-scheidung.de
www.online-einspruch.de
vielen dank für die antwort, eins ist mir noch unklar, muss das testamt noteriel gemacht sein oder langt es wenn sie ein schriftstück aufsetzt?
mit freundlichen grüßen
stuhlmiller
Testamente müssen handschriftlich abgefasst werden. Notarielle Form ist nicht vorgeschrieben. Wichtig ist, dass das Testament zuletzt unterzeichnet und datiert wird.