Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Wie lange ein solches Verfahren dauern wird, lässt sich nur schwierig vorhersagen. Das Gericht wird hierzu zunächst einen Verfahrensbeistand für das Kind bestimmen und dann dessen Ansicht und die Ansicht des betreffenden Jugendamtes einholen.
Da hier mit der Übertragung der elterlichen Sorge auch ein Ortswechsel für das Kind einhergehen würde, wird das Gericht nicht vorschnell entscheiden. Hier wird auch zu bedenken sein, warum das Kind derzeit nicht mehr von der Mutter betreut werden kann und ob dies auf Dauer angelegt ist. Tatsächlich ist auch entscheidend, wie alt das Kind ist und ob es derzeit gut betreut ist.
Wohnt die Uroma auch am Wohnort der Mutter, so geht hier zwart ein Wechsel der Betreuungsperson einher, nicht aber ein Wechsel des täglichen Lebens. Dies wäre insbesondere dann ein wichtiger Faktor, wenn das Kind an seinem derzeitige Wohnort fest verwurzelt ist und über stetige Sozialkontakte verfügt.
Grundsätzlich hat der Kindsvater selbstverständlich auch weiterhin ein normales Besuchsrecht. Dies sollte mit dem zuständigen Jugendamt besprochen werden, damit dies vermitteln kann.
Ist Ihr Mann anwaltlich vertreten, so könnte der Anwalt den Kontakt zum Gericht bzw. Jugendamt suchen, um die Angelegenheit voranzutreiben.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwältin Wibke Türk
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Rechtsanwältin Wibke Türk
Das Kind ist 8 Jahre alt und hat keine Freunde und Schwierigkeiten in der Schule. Daher denken wir ja das es das beste wäre bei uns. Ein geregeltes und beständiges Leben.
Seine Mutter hat das Sorgerecht verloren weil sie zum 2ten Mal obdachlos mit ihm war und er nicht in die Schule gegangen ist. Sie hat ihm verwahrlosen lassen.
Sie hat sich nicht mehr um ihn gekümmert. Er war ein halbes Jahr nicht krankenversichert.
Das Sorgerecht würde ihr auf Dauer entzogen. Mein Mann ist 33. Das müsste doch mehr von Vorteil sein als eine alleinstehende 75 jährige Uroma.
Gibt es Möglichkeiten auf einen Eilantrag oder dergleichen? Und welche Möglichkeiten haben wir noch ihn zu uns zu holen?
Mfg
Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für die weitere Information.
Sie können einen Antrag auf Übertragung im Wege der einstweiligen Anordnung stellen (Eilantrag).
Ihre Argumente für die Übertragung sind nachvollziehbar und haben durchaus Aussicht auf Erfolg. Ihr Mann sollte sich dringend anwaltliche Hilfe nehmen, da dieser dann rasch handeln kann.
Mit freundlichen Grüßen
Türk
Rechtsanwältin