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Kind vom Vater zur mutter

11. Mai 2019 18:17 |
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Familienrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Andrea Brümmer

Zusammenfassung

Aufenthaltsbestimmungsrecht bei 12-jährigem Mädchen

Mein Mann und ich sind seit 2015 getrennt und geschieden.gemeinsames sorgerecht.2kinder.mein Sohn 14 und Tochter 12.vor 1 1/2hat sich meine Tochter dazu entschlossen zu ihrem Vater zu ziehen.er hatte ihr versprochen das bei ihm alles besser ist.im Grunde wollte er nur die 20000euro Baufinanzierung oder wie das heißt wenn das Kind bei ihm lebt.ich habe sie damals gehen lassen,weil sie es so wollte und ich kann sie ja nicht zwingen bei mir zu bleiben.sie möchte jetzt unbedingt wieder zurück und mein ex Mann stellt sich quer.sie fühlt sich dort einfach ungeliebt von ihm und seiner Lebensgefährtin.ich habe sie niemals dahin gehend manipuliert zurück zu kommen.sie sollte dort leben wo sie sich wohl fühlt.auch wenn meine das sicherlich behaupten wird.sie ist schon einmal weggelaufen und sie verletzt sich selbst weil sie nicht mehr kann.also sie ritzt sich.als sie weggelaufen ist hat er sie nur ausgelacht und sich mehr Sorgen um sein ansehen bei ausenstehenden gemacht.sie schreibt mir täglich das sie weg will.jedes 2wochenende sind beide Kinder bei mir und sie wollte jetzt schon 2mal nicht wieder zurück und nur unter Tränen.ich war schon beim zuständigen Jugendamt aber die sagten nur sie können mir eine Meditation zusammen anbieten.das würde garnichts bringen,weil er alles erzählen würde um gut da zu stehen.mehrere Gespräche mit meinem ex verliefen erfolglos.ich wollte mir jetzt einen Anwalt nehmen und wollte fragen wie die Chancen stehen das sie zu mir darf?wie lange würde das dauern?würde es überhaupt was bringen?das wir dann zum Gericht müssen ist mir bewusst und das meine Tochter befragt wird.wie würde der ganze Verlauf dann ablaufen?ich kann sie doch nicht dort lassen aber kann sie ja auch nicht einfach behalten.habe Angst das mein ex sie dann wieder versucht zu manipulieren oder psychisch unter Druck setzt das er sie dann nie mehr sehen will.

Sehr geehrte Fragestellerin,
auf Ihre Frage darf ich Ihnen mitteilen, wie folgt.
Ich würde die Tochter, wenn sie schon weint, wenn sie zurück zum Vater muss und Verhaltensauffälligkeiten zeigt, einfach bei mir behalten. Parallel würde ich sofort ein Verfahren am Familiengericht einleiten auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts. Dazu sollten Sie einen Anwalt beauftragen, der im Familienrecht Erfahrung hat.
Das Gericht wird dann sicher Ihre Tochter anhören, wie ihre Wünsche bezüglich des Aufenthalts sind und wenn sie dem Richter sagt, dass sie zurück zu Ihnen will, wir das sicher auch so entschieden, denn mit 12 Jahren ist sie ja nicht mehr ganz klein und in der Regel respektieren die Richter dann die Wünsche der Kinder.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit dieser Auskunft behilflich sein.
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Brümmer
Rechtsanwältin

Rückfrage vom Fragesteller 11. Mai 2019 | 19:58

Beim Jugendamt wurde mir gesagt das ich mich strafbar machen würde,wenn ich sie da behalte und es mir negativ später ausgelegt wird wenn es zur Verhandlung kommt und gibt es dann eine art Schnellverfahren oder dauert das Wochen bis es verhandelt wird?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 11. Mai 2019 | 20:05

Sehr geehrte Fragestellerin,
auf Ihre Rückfrage darf ich Ihnen mitteilen, dass das Jugendamt Ihnen Unsinn gesagt hat. Sie machen sich definitiv nicht strafbar, wenn Sie ihr eigenes Kind bei sich aufnehmen, weil es bleiben will. Es wird Ihnen auch nicht negativ ausgelegt. Jeder Richter weiß, was in einem solchen Fall los ist und dass man einfach gezwungen ist, sinnvolle Entscheidungen zu treffen.
Es gibt in der Tat ein Eilverfahren, in der Regel bekommt man da schon innerhalb von 14 Tagen einen Gerichtstermin und dann wird erst einmal eine einstweilige Anordnung getroffen, das wäre dann hier, dass die Tochter zu Ihnen kommt. Ich würde sie trotzdem ab sofort bei mir behalten.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit dieser Ergänzung behilflich sein.
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Brümmer
Rechtsanwältin

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