Richtige Entscheidung des Gerichts und ist der Beschluss so in Rechts kräftigt.
vom 24.7.2021
für 100 €
beantwortet von
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle / Oldenburg
Die dritte Frage ist, warum sind die Adressen vieler Beteiligten (alle im einzelnen aufgezählten Kinder, und andere) falsch, obwohl das Familiengericht die aktuellen Meldedaten / Adressen vorliegen hat? ... (Kind 3) und M.T. (1 Kind) aufgezählt. ... In der Familiensache betreffend die minderjährigen Kinder M.T. 01.02.03 c/o in falsche Adresse angegeben. und E.T. 04.05.06 c/o falsche Adresse angegeben an weiter beteiligt sind 1.- Kindesmutter N.T. c/o falsche Adresse angeben Antragsgegnerin 2.- Verfahrensbevollmächtigte Frau ...... in 3.- Kreis JA in sonstige Beteiligte 4.- Kind 1--> M.T. 01.02.03 c/o falsche Adresse 5.- Kind 2--> E.T. 03.04.05 c/o falsche Adresse 6.- Kind 3--> St.T. 06.07.08 c/o falsche Adresse 6.- Kindvater der beiden Kinder 1 und 2 7.- Kindsvater von Kind 3 falsche Adresse 8 - Großmutter von Kindsvater Kind 3 wurde nur im ersten Gutachten mit berücksichtigt. 9.- Großvater von Kindsvater Kind 3 wurde nur im ersten Gutachten mit berücksichtigt 10.