Unterhaltungszahlungen an Eltern
vom 19.8.2004
15 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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Nach dem neuen Gesetz über Grundsicherung (für ehem. ältere Sozialhilfeempfänger, die nach ihrem 65 Lebensjahr nunmehr keine Sozialhilfe beziehen, sondern die Grundsicherungsrente) sind die Kinder zu Unterhaltung ihrer Eltern verpflichtet, wenn das Einkommen 100.000,00 p.A. übersteigt. ... Jedes Kind getrennt (dann muss jeder von den Geschwister 100.000,00 EUR verdienen, um darunter zu fallen) oder alle Geschwister zusammen ? Sind dabei nur die eigentlichen Kinder zu berücksichtigen, oder sind die Einkünfte der jeweiligen Ehegatten einzubeziehen ?