Sehr geehrter Ratsuchender,
Geschwister sind den Eltern als Teilschuldner unterhaltspflichtig, d.h. im Verhältnis zu ihrem Einkommen.
Es sind tatsächlich auch die Ehegatten zu berücksichtigen, wobei die Gerichte recht hohe Selbstbehalte zugestehen.
Meine Antwort war eigentlich wesentlich ausführlicher ausgefallen, doch aufgrund einer technischen Störung wurde sie kurz vor Fristablauf wieder gelöscht. Falls Sie die "extended version" noch sehen möchten, kann ich Sie Ihnen gerne per Email noch zusenden.
Mit freundlichen Grüßen
Michaela Albrecht
Rechtsanwältin
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