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darf Vater Übernachtung der Kinder bei Schwiegereltern verbieten

| 19. Juli 2010 17:52 |
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Familienrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Sehr geehrte Damen und Herren,

darf mein Ehemann verbieten, dass unsere gemeinsamen Kinder bei meinen Eltern übernachten? Wir befinden uns in einer Ehekrise und mein Mann im Streit mit meinen Eltern. Unsere zwei Kleinkinder (4 und 2) haben jedoch ein ausgezeichnetes Verhältnis zu Ihren Großeltern und sind sehr gerne bei Ihnen zu Besuch. Umständehalber wollte ich gerne, dass meine Kinder an einem Tag bei meinen Eltern übernachten, mein Mann ist jedoch dagegen. Wenn ich einfach über seinen Kopf hinwegentscheide und die Kinder einfach bei meinen Eltern übernachten lasse - hat mein Mann dann irgendeine rechtliche Handhabe gegen mich oder meine Eltern? Was kann im schlimmsten Fall passieren, können mir oder meinen Eltern irgendwelche Nachteile entstehen, auch in Bezug auf eine eventuell bald beantragte Scheidung (Trennung ist jedoch noch nicht erfolgt!)?

Mit freundlichen Grüßen

19. Juli 2010 | 18:04

Antwort

von


(2495)
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33609 Bielefeld
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Guten Abend,

ich möchte Ihre Anfrage auf der Grundlage der von Ihnen dazu mitgeteilten Informationen wie folgt beantworten:

Ihr Mann darf Ihnen Übernachtungen der Kinder nur dann untersagen, wenn durch diese Übernachtungen das Kindeswohl konkret gefährtdet ist.

Alle anderen Erwägungen spielen keine Rolle, insbesondere nicht sein Streit mit Ihren Eltern.

Das Gesetz sieht ja sogar ein Umgangsrecht für Großeltern vor. § 1685 BGB regelt:

"Großeltern ... haben ein Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn
dieser dem Wohl des Kindes dient."

Nach Ihren Schilderungen haben die Kinder zu Ihren Eltern ein gutes Verhältnis, so dass davon ausgegangen werden kann, dass der Kontakt zwischen kindern und Großeltern dem Kindeswohl förderlich ist.

Von daher bestehen keinerlei Bedenken gegen die Übernachtungen.

Wenn Ihre Mann dies verhindern will, muss er einen entsprechenden Antrag beim Familiengericht stellen und diesen auch begründen.
Ich sehe in Ihren Schilderungen keinen Anhaltspunkt dafür, dass ein solcher Antrag Ihres Mannes Erfolg haben könnte.

Mit freundlichen Grüßen


Bewertung des Fragestellers 19. Juli 2010 | 23:15

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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 19. Juli 2010
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